Entwicklung der Fahrzeugflotte
Der Straßenverkehr ist einer der Hauptverursacher von Luftschadstoffen insbesondere in Städten. Für die Luftqualität an den Straßen sind nicht nur die reinen Verkehrszahlen wichtig, sondern auch, mit welchen Fahrzeugen die Menschen unterwegs sind. Diese Fahrzeugflotte ändert sich von Jahr zu Jahr, weil alte Fahrzeuge verschrottet und neue beschafft werden. Während neue Fahrzeuge strengere Abgasnormen erfüllen müssen, kommen gleichzeitig verstärkt Elektrofahrzeuge zum Einsatz. Die zunehmende Modernisierung der Fahrzeugflotte, der zunehmende Anteil von alternativen Antriebsarten (insbesondere der Elektrofahrzeuge) und möglichst weniger gefahrene Kilometer sind die Voraussetzung für weniger Stickstoffdioxid und Feinstaub in den Städten und kommen somit unmittelbar der Verbesserung der Luftqualität zugute.
In Baden-Württemberg waren zum 1. Januar 2025 insgesamt 8,7 Millionen Kraftfahrzeuge (Kfz) zugelassen. Die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte im Land ist folgender Abbildung zu entnehmen (Quelle: KBA FZ1).
Die Anzahl zugelassener Kraftfahrzeuge nimmt in Baden-Württemberg stetig zu:
- in den vergangenen 5 Jahren (1.1.2021 – 1.1.2025) im Schnitt um rund 60.500 Fahrzeuge pro Jahr.
- Das entspricht rund 1.200 neuen Fahrzeugen pro Woche bzw.
- einem neuen Fahrzeug alle 9 Minuten.
Die Anzahl der Fahrzeuge wächst somit deutlich schneller als die Anzahl der Menschen im Land, so dass die Fahrzeugdichte pro Kopf immer weiter steigt. Im Jahr 2015 überschritt diese erstmals die Schwelle von 700 Fahrzeugen pro 1000 Einwohner, zum 1. Januar 2025 lag sie vergleichbar zum Vorjahr bereits bei 764 Fahrzeugen pro 1000 Einwohner (Quelle: KBA FZ1).
Weil permanent neue Personenkraftwagen (Pkw) beschafft und alte Pkw verschrottet werden, ändert sich die Pkw-Flotte von Jahr zu Jahr. Dies wird auch als „Flottenerneuerung“ bezeichnet. Für neue Fahrzeuge gelten EU-weit bestimmte Emissionsgrenzwerte, die sogenannten Euro-Normen. Bei den Pkw wurden die Emissionsgrenzwerte in den vergangenen Jahrzehnten regelmäßig gesenkt. Ein Pkw, der heute neu verkauft wird, muss deshalb viel strengere Grenzwerte einhalten als ein Pkw, der vor Jahren auf den Markt kam.
Eine der strengsten Grenzwertverschärfungen in den letzten Jahren war die Einführung der Norm Euro 6dTEMP. Inzwischen gilt für neue Pkw die noch etwas strengere Norm Euro 6d. Pkw der Normen Euro 6dTEMP, Euro 6d und nun Euro 6e haben deutlich geringere Schadstoffemissionen als alle bisherigen Fahrzeuge. Zum 1. Januar 2025 waren in Baden-Württemberg bereits über 1,9 Mio. Pkw zugelassen, die eine dieser drei strengen Normen erfüllen (Quelle: KBA FZ1). Der Anteil dieser sauberen Pkw wird sich in den kommenden Jahren noch weiter erhöhen, wenn weiterhin Altfahrzeuge durch Neufahrzeuge ersetzt werden. Damit gehen auch die Schadstoffemissionen des Verkehrs zurück.
Außerdem nimmt die Anzahl von Pkw mit alternativen Antrieben stark zu. Hierzu zählen Pkw mit Gasantrieb sowie Hybrid- und Elektroautos. Zum 1. Januar 2024 waren in Baden-Württemberg bereits 845.000 Pkw mit einem alternativen Antrieb zugelassen, das entspricht rund 12 Prozent der Pkw-Flotte im Land, zum 01. Januar 2019 waren es noch ca. 1,7 Prozent (Quelle: KBA FZ1).
Im Jahr 2024 wurden in Baden-Württemberg insgesamt rund 404.000 Pkw neu zugelassen. Hiervon entfielen mehr als die Hälfte auf Neuwagen mit einem alternativen Antrieb (Quelle: KBA FZ14&28). Während im Jahr 2008 lediglich ein einziges reines Elektroauto im Land neu zugelassen wurde, waren es im Jahr 2023 schon mehr als 84.000. Zuletzt im Jahr 2024 wurden jedoch weniger Neuwagen mit reinem Elektroantrieb zugelassen. Damit gab es bei den Neuanmeldungen im Jahr 2024 wieder mehr reine Diesel-Pkw (68.000) als reine Elektro-Pkw (66.000). Bei den Hybrid-Pkw wurden 2024 über 153.000 Pkw neu angemeldet. Zum Vergleich wurden rund 114.000 Benzin-Pkw im Jahr 2024 neu zugelassen.
Auch die Emissionsgrenzwerte für Nutzfahrzeuge bzw. Lkw wurden in den vergangenen Jahren regelmäßig gesenkt. Zur Unterscheidung von den Grenzwerten für Pkw werden die Euro-Normen für die Lkw in römischen Zahlen angegeben (d.h. Euro 6 gilt für Pkw, Euro VI für Lkw). Die Einführung strengerer Grenzwerte erfolgt in der EU in der Regel zuerst für die Lkw und erst danach für die Pkw. Die strengen Emissionsgrenzwerte der Norm Euro VI gelten für schwere Nutzfahrzeuge deshalb bereits seit dem Jahr 2012 bzw. 2013 und damit schon deutlich länger als die Euro 6-Grenzwerte für Pkw. Die Emissionen der Lkw sind deshalb heute in Summe an den meisten Messstellen weniger relevant und werden hier deshalb nicht gesondert dargestellt.
Mit der Zunahme der Fahrzeuge ging – bis zum Einbruch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie – auch eine Zunahme der im Land zurückgelegten Strecke einher. Im Jahr 2019 wurden in Baden-Württemberg über 95 Mrd. Kilometer gefahren (Quelle: StaLa). Der Großteil der Fahrleistung wird dabei von Pkw erbracht. Im Jahr 2020 ging die Fahrleistung coronabedingt um rund 15 % zurück, bei den Pkw sogar um fast 20 Prozent. Seitdem steigt die Fahrleistung bei den Pkw wiederkontinuierlich an, bleibt jedoch weiterhin mehr als 5 Prozent unter der erbrachten Fahrleistung vor Corona und den damit einhergehenden Maßnahmen. Die Fahrleistung der Nutzfahrzeuge und Krafträder und Busse bleibt nahezu unverändert.