FFH-Lebensraumtyp 3150 - Natürliche nährstoffreiche Seen

LRT 3150 Natürlicher nährstoffreicher See im NSG Blinder See Kanzach

Dieser Lebensraumtyp umfasst natürliche, nährstoffreiche Stillgewässer einschließlich ihrer Ufervegetation mit Schwimmblatt- und Wasserpflanzen-Vegetation, zum Beispiel mit Wasserlinsendecken, Laichkrautgesellschaften, Krebsscheren oder auch Wasserschlauch-Beständen. 

Biotoptypen Baden-Württembergs

Folgende Biotoptypen für die freie Landschaft, den besiedelten Bereich oder die Wälder, mit ihren Schlüsselnummern sind dem FFH-Lebensraumtyp 3150 zugeordnet:

  • 13.32 - Altwasser (außer künstlich veränderte Altarme)

  • 13.40 - Bodensee

  • 13.80 - Naturnaher Bereich eines Sees, Weihers o. Teichs

  • 34.12 - Tauch- oder Schwimmblattvegetation der Stillgewässer

Eine ausführliche Beschreibung aller Biotoptypen ist enthalten im
Datenschlüssel Baden-Württemberg: "Arten, Biotope, Landschaft - Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten".

 

Kennzeichnende Pflanzengesellschaften
  • Wasserpflanzengesellschaften: Hydrocharition (= Lemnion minoris p. p.), Potamogetonion, Nymphaeion albae
Kennzeichnende Pflanzenarten
  • Kleine Wasserlinse (Lemna minor)
  • Teichlinse (Spirodela polyrhiza)
  • Schwimmfarn (Salvinia natans)
  • Großer Algenfarn (Azolla filiculoides)
  • Krebsschere (Stratiotes aloides)
  • Froschbiß (Hydrocharis morsus-ranae)
  • Wasserschlauch-Arten (Utricularia spp.)
  • Glänzendes Laichkraut (Potamogeton lucens)
  • Durchwachsenes Laichkraut (Potamogeton perfoliatus)
  • Wasserhahnenfuß (Ranunculus aquatilis agg.)
  • Hornblattgewächse (Ceratophyllum demersum, Ceratophyllum submersum)
  • Tausendblatt-Arten (Myriophyllum spp.)

Viele dieser Stillgewässer Baden-Württembergs sind durch eiszeitliche Gletschertätigkeit entstanden. Weitere wichtige naturnahe Gewässer sind die Altwässer der großen Flüsse. Stillgewässer mit naturnaher Wasserpflanzenvegetation und ungestörten Uferzonen sind Lebensraum für zahlreiche gefährdete Arten. Ein Beispiel dafür ist der im Anhang II der FFH-Richtlinie als besonders schützenswert aufgeführte Kammmolch (Triturus cristatus), der in disem Gewässertyp ideale Lebensbedingungen findet. Natürliche nährstoffreiche Seen sind nach Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) bzw. Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) geschützt.

Gesamtverbreitung

Natürliche nahrstoffreiche Seen sind außer in kleineren Bereichen in der gesamten Europäischen Union verbreitet.

Natürliche nährstoffreiche Seen sind in Deutschland weit verbreitet. Ihr natürliches Hauptvorkommen befindet sich in der Seenlandschaft Schleswig-Holsteins (Geest) sowie der Mecklenburger und Brandenburger Seenplatte.

VerbreitungskarteVerbreitung in Baden-Württemberg

Schwerpunkte der Verbreitung liegen in den Naturräumen Westallgäuer und Oberschwäbisches Hügelland, Donau-Ablach-Platten und Bodenseebecken. Weitere Vorkommen treten an Oberrhein, Neckar, Kocher, Jagst, Tauber und Main sowie im Schwäbisch-Fränkischen Wald und im Schwarzwald auf.

  • 2018 gemeldete LRT-Gesamtfläche: 4.500 ha

  • Etwas mehr als die Hälfte der Bestände des LRT liegen in FFH-Gebieten

Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg

Die Zukunftsaussichten dieses LRT's sind positiv. Dank der neuen Düngeverordnung ist keine Verschlechterung der Qualität zu erwarten. Negative Auswirkungen durch Eutrophierung und Verbauung waren die Hauptgründe für eine Verschlechterung in den 90er Jahren. Auch die Struktur und Funktion wird durch eine Reihe von Schutzmaßnahmen stabil gehalten.

Rote Liste Biotoptypen Schutzstatus FFH-Richtlinie
Baden-Württemberg Baden-Württemberg Anhang
  • Biotoptyp 13.32: stark gefährdet
  • Biotoptyp 34.12: Vorwarnliste
  • gesetzlich geschützte Biotope nach NatSchG bzw. BNatSchG
I

Stand 2019

Gefährdungsursachen

  • Nährstoff-, Pflanzenschutzmittel-, Schadstoffeintrag
  • Intensive, unkontrollierte Freizeitaktivitäten (z.B. Badebetrieb, Bootsverkehr, Windsurfen, Seezugänge in sensiblen Bereichen)
  • Veränderung der Uferstruktur (z.B. Verbau, Uferbefestigung, Trittbelastung durch Mensch und Vieh)
  • Rohstoffgewinnung (z.B. Nassabbau von Kies) 
  • Veränderung der Hydrologie, Entnahme von Grundwasser, Oberflächenwasser oder Mischwasser
Schutzmaßnahmen
  • Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Erstellung von Zonierungs- und Nutzungskonzepten (u.a. zum Schutz störungsempfindlicher und gefährdeter Brutvögel in Röhrichten)
Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie
  • Naturschutzgroßprojekt „Pfrunger-Burgweiler Ried" 
  • LIFE+ Natur Projekt „Restauration von Habitaten im Federseemoor"

FFH-Erhaltungszustand

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Name sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems für die Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der Richtlinie. Außerdem werden die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und Arten (Anhang II, IV, V) überwacht.

FFH-Gebiete

Linksymbol zum Daten- und Kartendienst der LUBW

Karten und Steckbriefe (mit Angabe der Flächengröße, den vorkommenden LRT und Arten etc.) zu den FFH-Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.

 

Erhaltungszustand des Lebensraumtyps in Baden-Württemberg

  Verbreitungs­gebiet Fläche Strukturen und Funktionen Zukunfts­aussichten
Einzelbewertung günstig  günstig  ungünstig-unzureichend ungünstig-unzureichend
Gesamtbewertung ungünstig-unzureichend

Stand 2018

Weitere Informationen zu den Erhaltungszuständen der FFH-Lebensraumtypen erhalten Sie auf den Natura 2000-Internetseiten der LUBW.

Erhaltungszustand aller FFH-Lebensraumtypen in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)

Beeinträchtigung von FFH-Gebieten Naturschutz-Praxis, Natura 2000: Beeinträchtigungen, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen
von Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Baden-Württemberg - 1. Auflage 2002)

Steckbrief des Lebensraumtyps 3150 als PDF: PDF