FFH-Berichtspflicht und Monitoring

Europäische SumpfschildkröteDie biologische Vielfalt in Europa zu erhalten, ist das zentrale Ziel der FFH-Richtlinie. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Lebensraumtypen (LRT) und Arten von gemeinschaftlichem Interesse durch geeignete Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen. Die betreffenden Lebensraumtypen sind in Anhang I der FFH-RL aufgeführt, die Arten in den Anhängen II, IV und V. Um sicherzustellen, dass die Schutzbemühungen des jeweiligen Landes ausreichend sind und die ergriffenen Maßnahmen einen langfristigen Fortbestand sichern können, sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 11 verpflichtet, den Erhaltungszustand der Schutzgüter in ihrem Hoheitsgebiet - nicht nur innerhalb der FFH-Gebiete - zu überwachen. Die wichtigsten Ergebnisse der Überwachung - dem sogenannten FFH-Monitoring - müssen alle sechs Jahre im Rahmen der FFH-Berichtspflicht (Artikel 17) an die EU-Kommission übermittelt werden.

FFH-Bericht

Nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen (LRT) und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhänge I, II, IV und V) zu überwachen und alle sechs Jahre die wesentlichen Ergebnisse dieses Monitorings an die Europäische Kommission zu übermitteln (Artikel 17).

Die Anforderungen an die FFH-Berichtspflicht sind in der Richtlinie sehr allgemein gehalten. Um einen Rahmen zu geben, in welcher Genauigkeit und in welcher Form der Bericht an die EU-Kommission zu übermitteln ist, wurden folgende Dokumente als Hilfestellung für die Mitgliedstaaten erarbeitet:

  • „Bewertung und Berichterstattung nach Art. 17 der FFH-Richtlinie für den Zeitraum von 2007 - 2012" (DocHab 11-05/03 - Berichtsformat für den dritten Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie für den Zeitraum von 2007 bis 2012)
  • Guidelines "Assessment and reporting under Article 17 of the Habitats Directive: Explanatory Notes & Guidelines for the period 2007-2012" (Final Version, Juli 2011) - Das Dokument ist nur in englischer Sprache verfügbar.

Nach Artikel 23 waren die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert die FFH-Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach deren Erlass (1992) umzusetzen und alle sechs Jahre einen Bericht an die EU-Kommission zu übersenden.

Berichtszeitraum Nationaler Bericht (EU-Bericht) Inhaltlicher Schwerpunkt
1994 - 2000 2001 (2003/04) Fortschritte hinsichtlich der Anwendung der Richtlinie, Umsetzung in nationales Recht sowie Schaffung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000
2001 - 2006 2007
(2008/09)
Erste Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensräume (Anhang I) und der Arten (Anhänge II, IV, V) auf Grundlage der besten verfügbaren Daten
2007 - 2012 2013
(2014/15)
Erste Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensräume (Anhang I) und der Arten (Anhänge II, IV, V) auf Grundlage des geschaffenen Monitoringsystems und der besten verfügbaren Daten
2013 - 2018 2019
(2020/21)
Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensräume (Anhang I) und der Arten (Anhänge II, IV, V) auf Grundlage des etablierten Monitoringsystems und der besten verfügbaren Daten
2019- 2024

2025 (2026/2027)

Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensräume (Anhang I) und der Arten (Anhänge II, IV, V) auf Grundlage des etablierten Monitoringsystems und der besten verfügbaren Daten
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Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensräume (Anhang I) und der Arten (Anhänge II, IV, V) auf Grundlage des etablierten Monitoringsystems und der besten verfügbaren Daten

In Deutschland werden die Daten von den Fachbehörden der Bundesländer zusammengestellt und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu einem einheitlichen Nationalen Bericht gebündelt. Dafür ist es unbedingt notwendig, dass die Erfassungen und Bewertungen der Erhaltungszustände der LRT und Arten bundesweit miteinander vergleichbar sind. Von Expertengruppen der Länder und des Bundes wurden daher Empfehlungen zu den Mindestanforderungen, Referenzlisten zur Erfassung der Gefährdungsursachen sowie der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen erarbeitet, die auf den Seiten des BfN abrufbar sind. Auch die Ergebnisse des letzten Nationalen Berichts sind auf den Seiten des BfN einsehbar.

Die EU-Kommission fasst die Inhalte der Nationalen Berichte zu einem Gemeinschaftlichen EU-Bericht zusammen und nimmt darin eine Bewertung des Erhaltungszustands der Natura 2000 Arten und Lebensraumtypen auf EU-Ebene vor. Informationen zum EU-Bericht und die Daten aller Mitgliedstaaten können auf den Seiten der EU-Kommission eingesehen werden.

FFH-Monitoring

Um die FFH-Berichtspflichten zu erfüllen, müssen die EU-Mitgliedstaaten Monitoringssysteme zur Überwachung der Erhaltungszustände von Lebensraumtypen (LRT) und Arten etablieren.

Der Bezugsraum für das Monitoring sind die biogeographischen Regionen der EU. Der Erhaltungszustand der Arten und LRT von gemeinschaftlichem Interesse wird von den Mitgliedstaaten für jede der Regionen getrennt bewertet. Das bedeutet für Deutschland, dass die atlantische, kontinentale und alpine biogeographische Region betrachtet werden müssen. Für die Überwachung der Erhaltungszustände sind dabei Vorkommen der LRT und Arten sowohl innerhalb als auch außerhalb der FFH-Gebietskulisse zu berücksichtigen. In Baden-Württemberg, das sich nur im Bereich der kontinentalen biogeographischen Region befindet, kommen aktuell 53 Lebensraumtypen und 170 Arten von gemeinschaftlichem Interesse vor.

Um eine Bewertung der Erhaltungszustände vornehmen zu können, wurden verschiedene Informationskategorien und ihre entsprechenden Datenquellen identifiziert: 

Überblick über die benötigten Daten zur Ermittlung der Erhaltungszustände

Kategorie Beispiel Datenquelle
Gesamtbestand Aktuelles Verbreitungsgebiet, Flächen, Population Biotop- und Lebensraumtypenkartierung, Artenkartierung
Qualitative Aussage Flächentrend, Populationstrend, Qualitätsänderungen Bundesweites Stichprobenmonitoring, Landesweites Stichprobenmonitoring
Zukunftsaussichten Zukunftsaussichten Einbindung von Experten

 

Die genannten Datenquellen sind notwendig, um verlässliche Aussagen zu den Gesamtbeständen, zur Qualität der Vorkommen und zu den Zukunftsaussichten treffen zu können. . Die Ausgestaltung der Biotop-, Lebensraumtypen- und Artenkartierung sowie der Einbindung der Experten kann jedes Bundesland unabhängig vornehmen. Entscheidend ist, dass die erforderlichen Daten regelmäßig in aktueller Form vorliegen und für die Ermittlung der Erhaltungszustände im Rahmen der FFH-Berichtspflicht verwendet werden können. Die Datenquelle „bundesweites Stichprobenmonitoring" wurde bezüglich ihrer Ausgestaltung und Umsetzung festgelegt und ist für die Bundesländer verbindlich. Datenbasis des zu erstellenden FFH-Berichts sind jeweils die vorangegangenen 12 Jahre. Weitere Informationen zur Erfüllung der FFH-Berichtspflicht werden durch Expertenbefragungen gewonnen.

WasserfledermausGegenstand des bundesweiten Stichprobenmonitorings sind die LRT des Anhangs I und die Arten der Anhänge II und IV. Ein kleiner Anteil dieser Schutzobjekte wird beim Stichprobenmonitoring nicht berücksichtigt, da sie entweder Bestandteil anderer existierender Monitoringprogramme sind, sehr schwierig nachweisbar sind oder nur innerhalb einer biogeographischen Region nur in einem Bundesland vorkommen.

Im Rahmen dieses Monitorings werden in Deutschland für jedes vorkommende Schutzobjekt Daten auf 63 Stichprobenflächen je biogeographischer Region erhoben. Die Stichproben wurden anteilsmäßig auf die Bundesländer (in Baden-Württemberg nur kontinentale Region) verteilt. Sind innerhalb einer biogeographischen Region weniger als 63 Vorkommen bekannt, so werden alle bekannten Vorkommen untersucht (Totalzensus). Auf Baden-Württemberg entfallen insgesamt über 1.300 Untersuchungsflächen für alle LRT des Anhangs I und die Arten der Anhänge II und IV. Die Untersuchungsflächen wurden einmalig per Zufallsauswahl aus der bekannten Grundgesamtheit gezogen und werden kontinuierlich kartiert. Je nach Schwankungsintensität der einzelnen Parameter liegt die Untersuchungshäufigkeit zwischen jährlich, alle zwei, alle drei und alle sechs Jahre. Bei den LRT ist in der Regel eine einmalige Untersuchung je Berichtszeitraum ausreichend, während bei den Arten aufgrund der zum Teil hohen Populationsschwankungen oftmals kürzere Untersuchungsintervalle nötig sind.

Das laufende bundesweite FFH-Stichprobenmonitoring liefert Aussagen zur Qualität der in Deutschland vorkommenden LRT und Arten auf Bundesebene. Aufgrund der geringen Stichprobenanzahl können jedoch Aussagen auf Ebene des einzelnen Bundeslandes nur eingeschränkt und oft nur über gutachterliche Einschätzungen gewonnen werden. Für neun der landesweit weiter verbreiteten FFH-Arten hat das Land 2019 im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der Biologischen Vielfalt ein landesweites Arten-Stichprobenmonitoring eingerichtet. Hierdurch sollen landesweite Aussagen möglich werden.

LRT 6510 Flachlandmähwiese, Schwäbische AlbUm neben der bundesweiten Aussage belastbare landesweite Aussage zur Qualität der Mähwiesen in Baden-Württemberg zu erhalten, wurde das landesweite FFH-Mähwiesenmonitoring aufgebaut. Das Monitoring soll in sechsjährigem Turnus Daten zur qualitativen Entwicklung des Erhaltungszustands der beiden FFH-LRT 6510 „Flachland-Mähwiese“ und 6520 „Berg-Mähwiese“ innerhalb und außerhalb der FFH-Gebiete in ganz Baden-Württemberg liefern. 

Hintergrund für die Etablierung des FFH-Mähwiesen-Monitorings ist die hohe Verantwortung Baden-Württembergs für die beiden FFH-LRT 6510 und 6520. Nach Meldung der FFH-Berichtspflicht 2013 hat Baden-Württemberg bei den Mageren Flachland-Mähwiesen einen Anteil von 41,3 % am Gesamtbestand innerhalb der kontinentalen Region Deutschlands. Bei den Berg-Mähwiesen beträgt der Anteil an der kontinentalen Region 22,1 %. Baden-Württemberg hat damit innerhalb von Deutschland einen hohen Vorkommensanteil und zudem besonders hochwertige Bestände dieser LRT. Unter rein ökonomischen Gesichtspunkten ist die zu ihrem Fortbestand notwendige Art der Bewirtschaftung heutzutage aber nicht mehr rentabel genug, weshalb eine angepasste Bewirtschaftung vom Land Baden-Württemberg mit mehreren Mio. Euro jährlich gefördert wird. Hieraus ergibt sich eine zusätzliche Verpflichtung zu einem genauen Monitoring und einer Überprüfung der Bestände.

Beim FFH-Mähwiesen-Monitoring werden 25 m² große Stichprobenflächen der FFH-Lebensraumtypen 6510 - Magere Flachland-Mähwiese und 6520 Berg-Mähwiese untersucht. Ziel ist es, mittelfristig Aussagen zur qualitativen Ausstattung und Entwicklung der FFH-Mähwiesen im Land Baden-Württemberg zu ermöglichen. Um statistisch gesicherte Aussagen treffen zu können, wurde ein Stichprobennetz mit 720 Stichprobenflächen eingerichtet. Die Stichprobenflächen sind zufällig gezogen und liegen über ganz Baden-Württemberg sowohl innerhalb als auch außerhalb der FFH-Gebiete verteilt. Alle höheren Pflanzen, die innerhalb der Stichprobenfläche wachsen, werden aufgenommen. Die Einrichtung des Stichprobennetzes und die Erstkartierung der 720 Stichprobenpunkte des FFH-Mähwiesen-Monitoring haben von 2012 bis 2017 stattgefunden. Im Jahr 2018 begann die erste Wiederholungskartierung der Stichprobenflächen. Jedes Jahr werden 120 dieser Stichproben erneut begutachtet, sodass jede Stichprobenfläche regelmäßig alle 6 Jahre kartiert wird.

Um Wiederholungskartierungen der Stichproben zu ermöglichen, wird der Mittelpunkt der Stichprobe unter Verwendung von speziellen GPS-Vermessungsgeräten präzise eingemessen. Es werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Die Stichprobenkartierung ist nicht geeignet, Qualitätsaussagen bezüglich der einzelnen Wiese zu treffen, auf der ein Stichprobenpunkt liegt. Die Einzeldaten werden hochgerechnet und für eine Aussage auf Landesebene ausgewertet.

Ausführliche Informationen und erste Auswertungen zum FFH-Mähwiesen-Monitoring sind in der LUBW-Naturschutz-Info 2015 1/2 (S.26-34) zu finden.

Die Ergebnisse des Ersten Erfassungsdurchgangs des Mähwiesen-Monitorings von 2012 bis 2018 sind in der LUBW-Naturschutz-Info 2019 1-2 (S.46-53) zu finden.

Zur Erfüllung der FFH-Berichtspflicht und Überwachung der Erhaltungszustände seiner Lebensraumtypen (LRT) und Arten wertet Baden-Württemberg verschiedene Biotop-, Lebensraumtypen- und Artenkartierungen sowie weitere Datenquellen aus. Mit Hilfe dieser sollen die Gesamtbestände der LRT und Arten in Baden-Württemberg ermittelt und qualitative Aussagen getroffen werden.  Wichtig ist dabei eine regelmäßige Aktualisierung der Verbreitungsdaten und Erfassung der Erhaltungszustände im Zeitraum von zwei Berichtsperioden (12 Jahre).

Folgende Kartierungen und weitere Datenquellen werden in Baden-Württemberg für die Berichtspflicht genutzt:

  • die periodisch stattfindende Offenland-Biotopkartierung der Biotope nach § 33 Landesnaturschutzgesetz ( NatSchG) und § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) mit gleichzeitiger Berücksichtigung der FFH-Lebensraumtypen,
  • die periodisch stattfindende Wald-Biotopkartierung der Biotope nach § 33 Landesnaturschutzgesetz ( NatSchG), §30a des Landeswaldgesetzes (Biotopschutzwald) und § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes,
  • die Kartierungen im Rahmen der Erstellung der Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete. Die Pläne werden für jedes Natura 2000-Gebiet erstellt. Sie erfassen und bewerten die Vorkommen bestimmter Arten und LRT der FFH- und Vogelschutzrichtlinie.  
  • die Standarddatenbögen der Natura 2000-Gebiete – Sie sind standardisierte und offizielle Dokumente für die Meldung der FFH-und Vogelschutzgebiete an die EU, die aktualisiert werden, wenn neue Kenntnisse z.B. aus den Managementplänen vorliegen.
  • die Kartierungen zum High Nature Value farmland-Indikator (HNV farmland-Indikator) – Zur Ermittlung des HNV farmland-Indikator werden Stichprobenflächen im Offenland kartiert.
  • die Kartierungen des Arten- und Biotopschutzprogramms – Im Rahmen des Programms werden extrem seltene und hoch bedrohte Arten Baden-Württemberg regelmäßig erhoben sowie konkrete Schutzmaßnahmen geplant und umgesetzt.
  • Erkenntnisse der Biotop- und Artenhilfskonzepte – Die Konzepte haben zum Ziel, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensräume aufzuzeigen und so zur dauerhaften Erhaltung und Entwicklung beizutragen.
  • Landesweite Artenkartierung (LAK) – Das Projekt erhebt mit Unterstützung ehrenamtlicher Kartierender Daten zu Arten, die nach der FFH-Richtlinie von europaweiter Bedeutung sind und in Baden-Württemberg zu den weiter verbreiteten Arten zählen.
  • Meldeplattformen – Mit Unterstützung der Bevölkerung werden hier Artbeobachtungen erfasst.
  • Ergebnisse anderer Projekte und Kartierungen der Naturschutzverwaltung und angrenzender Verwaltungsbereiche

Für die Einstufung der Erhaltungszustände werden neben den besten verfügbaren Daten unterstützend auch Experteneinschätzungen herangezogen, insbesondere für die Einstufung der Zukunftsaussichten.

Weitere Informationen zur EU-Berichtspflicht im Wald finden Sie auf den Seiten der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA).

 

 

Erhaltungszustände der LRT und Arten

Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wird in Artikel 1 e) und i) definiert und im „DocHab 04-03/03-rev.3" konkretisiert. Er setzt sich zusammen aus allen Einwirkungen auf den geschützten Lebensraumtyp (LRT) mit seinen charakteristischen Arten, Strukturen und Funktionen bzw. auf die geschützte Art mit ihren Habitaten und Populationen. Günstig ist der Erhaltungszustand, wenn die Flächen und Populationen langfristig stabil bleiben oder sich ausdehnen und gleichzeitig keine Verschlechterungen bezüglich der qualitativen Ausstattung eintreten.

Für die Ermittlung des Erhaltungszustands müssen daher folgende vier Parameter überwacht und bewertet werden:

Parameter für die Arten Parameter für die Lebensraumtypen
Verbreitungsgebiet Verbreitungsgebiet
Population Fläche
Habitat Strukturen und Funktionen einschl. charakteristischer Arten
Zukunftsaussichten Zukunftsaussichten

 

Die ersten drei Parameter werden anhand von Referenzwerten eingestuft. Damit nicht nur der Ist-Zustand in die Bewertung eingeht, werden jeweils auch ihre Größenentwicklung (Trend der letzten 12 Jahre) und die Entwicklung der Qualität berücksichtigt. Der Parameter Zukunftsaussichten wird größtenteils über die Einschätzung von Sachverständigen bewertet.

Damit die Bewertungen der Erhaltungszustände EU-weit vergleichbar sind und zusammengeführt werden können, wurden einheitliche Regeln hierfür eingeführt. Grundlage ist ein einfaches Ampelschema:

Ampelrot = ungünstig-schlechter Erhaltungszustand

gelb = ungünstig-unzureichender Erhaltungszustand

grün = günstiger Erhaltungszustand

Lässt die Datenlage keine genaue Bewertung eines Parameters zu, wird dieser als unbekannt („grau") eingestuft. Die Gesamtbewertung, also die Zusammenführung der vier Parameter, erfolgt nach einem festen Schema. Der Gesamtwert ist mit rot bzw. gelb zu bewerten, sobald einer der vier Parameter mit rot bzw. gelb bewertet wurde. Für einen günstigen, mit grün bewerteten Erhaltungszustand müssen mindestens drei der vier Parameter mit grün eingestuft werden. Sofern mindestens zwei Parameter unbekannt sind, aber kein Parameter rot oder gelb ist, wird auch der Gesamtwert als unbekannt eingestuft.