FFH-Lebensraumtyp 6120* - Blauschillergrasrasen*

LRT 6120 Blauschillergrasrasen

Blauschillergrasrasen sind lückige Horstgras-Trockenrasen mit subkontinentalem Verbreitungsschwerpunkt auf mehr oder minder kalkhaltigen Sanden. 

Biotoptypen Baden-Württembergs

Folgende Biotoptypen für die freie Landschaft, den besiedelten Bereich oder die Wälder, mit ihren Schlüsselnummern sind dem FFH-Lebensraumtyp 6120 zugeordnet:
  • 36.61 - Sandrasen kalkhaltiger Standorte

Eine ausführliche Beschreibung aller Biotoptypen ist enthalten im
Datenschlüssel Baden-Württemberg: "Arten, Biotope, Landschaft - Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten".

 

Kennzeichnende Pflanzengesellschaften
  • Verbände Koelerion glaucae und Sileno-Cerastion semidecandri
Kennzeichnende Pflanzenarten
  • Blaugrünes Schillergras (Koeleria glauca)
  • Silberscharte (Jurinea cyanoides)
  • Sand-Steinkraut (Alyssum montanum spp. gmelinii)
  • Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium)
  • Steppen-Wolfsmilch (Euphorbia seguieriana)
  • Sand-Radmelde (Kochia laniflora)

Die Blauschillergrasrasen sind die in Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland am stärksten gefährdeten Sandrasen. Derartige Bestände sind sehr selten und besitzen natürlicherweise nur eine geringe Ausdehnung. Da die Restbestände sehr kleinflächige Vorkommen von europaweiter Bedeutung darstellen, sind alle als besonders schützenswert anzusehen. So wächst in den Blauschillergrasrasen die Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides), die im Anhang II der FFH-Richtlinie als prioritäre Art aufgeführt ist. Blauschillergrasrasen sind nach Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) bzw. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt.

Gesamtverbreitung

Blauschillergrasrasen sind in der EU vorwiegend in den nördlichen und mitteleuropäischen Mitgliedstaaten verbreitet. Ihr südlichstes Vorkommen befindet sich auf Korsika, das nördlichste in der borealen Region Schwedens. 

In Deutschland sind Blauschillerrasen vor allem im Nordosten und dort besonders in den Tälern der Oder und in Zentral- und Ost-Brandenburg zu finden. Außerdem kommt er in den Sandgebieten des Mainzer Beckens und in Mainfranken vor.

VerbreitungskarteVerbreitung in Baden-Württemberg

Blauschillergrasrasen kommen nur noch in Restbeständen auf kalkhaltigen Flugsanden des nördlichen Oberrhein-Tieflandes zwischen Sandhausen und Mannheim vor (Schwetzinger und Hockenheimer Hardt).
  • 2018 gemeldete LRT-Gesamtfläche: 22 ha
  • die Bestände des LRT liegen nahezu vollständig in FFH-Gebieten
    Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg

Das Verbreitungsgebiet des LRT hat sich seit 1994 nicht wesentlich verändert. Teilweise entstanden neue Flächen des Blauschillerrasens durch Pflegemaßnahmen im NSG „Sandhauser Dünen – Pflege Schönau“. Für einen günstigen Erhaltungszustand müssen jedoch zusätzliche Vorkommensflächen geschaffen werden. Angestrebt sind, derzeit fehlend, vier weitere ha Vernetzungsfläche. Die Zukunftsaussichten sind auf den Flächen stabil. Diese liegen oft in Schutzgebieten und werden gepflegt, allerdings ist eine Vernetzung nötig, damit die einzelnen Bestände nicht voneinander isoliert sind.

Rote Liste Biotoptypen Schutzstatus FFH-Richtlinie
Baden-Württemberg Baden-Württemberg Anhang
  • Biotoptyp 36.61: stark gefährdet
  • gesetzlich geschützte Biotope nach NatSchG bzw. BNatSchG
I

Stand 2019

Gefährdungsursachen

  • Nährstoff-, Pflanzenschutzmittel-, Schadstoffeintrag
  • Intensive Freizeitaktivitäten (z.B. Motocross sowie Mountainbiking oder Reitsport außerhalb markierter Wege)
  • Ablagerungen (z.B. Schlagabraum, Rindenabfälle, Schnittgut, Gartenabfälle, landwirtschaftliche Abfälle etc.)
  • Nutzungsintensivierung (z.B. Melioration, Düngung insbesondere mit Stickstoff, Ausbringen von Gülle)
  • Aufforstung
  • Überbauung
Schutzmaßnahmen
  • Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Entbuschung selten genutzter Sandrasen; Entfernen von Gehölzen
  • Reduktion der Freizeitaktivitäten durch Konzepte zur Besucherlenkung, sofern noch nicht vorhanden (z.B. Nutzung von Wegen nur in trittunempfindlichen Bereichen, Rückbau / Sperrung von Wegen in empfindlichen Bereichen)
  • Bei Beweidung: Einrichtung des Pferchs außerhalb des FFH-Lebensraumtyps
Schutzprojekte
  • Umsetzung der FFH-Richtlinie

FFH-Erhaltungszustand

Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Name sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems für die Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der Richtlinie. Außerdem werden die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und Arten (Anhang II, IV, V) überwacht.

FFH-Gebiete

Linksymbol zum Daten- und Kartendienst der LUBW

Karten und Steckbriefe (mit Angabe der Flächengröße, den vorkommenden LRT und Arten etc.) zu den FFH-Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.

 

Erhaltungszustand des Lebensraumtyps in Baden-Württemberg

  Verbreitungs­gebiet Fläche Strukturen und Funktionen Zukunfts­aussichten
Einzelbewertung günstig ungünstig-schlecht günstig ungünstig-unzureichend
Gesamtbewertung ungünstig-schlecht

Stand 2018

Weitere Informationen zu den Erhaltungszuständen der FFH-Lebensraumtypen erhalten Sie auf den Natura 2000-Internetseiten der LUBW.

Erhaltungszustand aller FFH-Lebensraumtypen in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)

Beeinträchtigung von FFH-Gebieten Naturschutz-Praxis, Natura 2000: Beeinträchtigungen, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen von Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Baden-Württemberg - 1. Auflage 2002)

Steckbrief des Lebensraumtyps 6120 als PDF: PDF