FFH-Lebensraumtyp 6210* – Kalk-Magerrasen (orchideenreiche Bestände*)

Trocken- und Halbtrockenrasen weisen eine an trockene, nährstoffarme und basenreiche Standorte angepasste Vegetation auf. Halbtrockenrasen entstehen dabei insbesondere durch extensive Beweidung oder Mahd. Sie zeichnen sich oft durch Orchideenreichtum aus, verbuschen jedoch nach Nutzungsaufgabe rasch und erfordern somit Pflegemaßnahmen. Prioritäre Kalk-Magerrasen im Sinne der FFH-Richtlinie sind „besonders orchideenreiche Bestände", wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien gegeben sind:
- Gebiet hat hohen Artenreichtum an Orchideen
- Gebiet hat eine große (bedeutende) Population mind. einer bundesweit seltenen bzw. gefährdeten Orchideenart
- Gebiet hat mehrere (sehr) seltene Orchideenarten
Biotoptypen Baden-Württembergs
Folgende Biotoptypen für die freie Landschaft, den besiedelten Bereich oder die Wälder, mit ihren Schlüsselnummern sind dem FFH-Lebensraumtyp 6210 zugeordnet:
- 36.50 – Magerrasen basenreicher Standorte (ab einer Mindestgröße von 500 m2 , Verbundregelung)
- 36.70 – Trockenrasen
Eine ausführliche Beschreibung aller Biotoptypen ist enthalten in der LUBW-Publikation Datenschlüssel Baden-Württemberg: „Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten".
Kennzeichnende Pflanzengesellschaften
- Ordnungen Brometalia erecti und Festucetalia valesiacae sowie Verband Seslerion albicantis
Kennzeichnende Pflanzenarten
- Trockenrasen: Zwerg-Sonnenröschen (Fumana procumbens), Gewöhnliche Kugelblume (Globularia punctata), Zarter Lein (Linum tenuifolium), Hufeisenklee (Hippocrepis comosa), Gewöhnliche Kuhschelle (Pulsatilla vulgaris)
- Halbtrockenrasen: Echter Wundklee (Anthyllis vulneraria), Fieder-Zwenke (Brachypodium pinnatum), Aufrechte Trespe (Bromus erectus), Golddistel (Carlina vulgaris), Kartäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum), Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria), Esparsette (Onobrychis viciifolia), Arznei-Schlüsselblume (Primula veris), Schopfige Kreuzblume (Polygala comosa), Pyramiden-Kammschmiele (Koeleria pyramidata)
- Orchideen: Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera), Fliegen-Ragwurz (Ophrys insectifera), Helm-Knabenkraut (Orchis militaris), Brand-Knabenkraut (Orchis ustulata), Hundswurz (Anacamptis pyramidalis), Fuchs-Knabenkraut (Dactylorhiza fuchsii), Bocks-Riemenzunge (Himantoglossum hircinum), Mücken-Handwurz (Gymnadenia conopsea)
Trocken- und Halbtrockenrasen sind charakteristisch für mehrere Naturräume Baden-Württembergs. Standortbedingungen und jahrhundertelange, standortangepasste, extensive Nutzung haben Lebensbedingungen für bedrohte Tiere und Pflanzen (Schmetterlinge, Orchideen) geschaffen. Diese Lebensräume sind daher unersetzlich für den Arten- und Biotopschutz. Kalk-Magerrasen sind nach Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) bzw. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt.
Gesamtverbreitung
Kalk-Magerrasen sind im gesamten Gebiet der EU verbreitet, außer in Griechenland, in der Steppen- und Schwarzmeerregion Rumäniens und der atlantischen Region Portugals.
Auch in Deutschland sind sie weit verbreitet. Keine Vorkommen des Lebensraumtyps existieren allerdings an den Küsten Nord- und Nord-West-Deutschlands sowie in Teilen der Mittelgebirge mit sauren Böden. Die Biodiversität der Kalk-Magerrasen nimmt nach Süden und im Umkreis der Alpen zu.
Verbreitung in Baden-Württemberg
Trocken- und Halbtrockenrasen kommen einschließlich der genannten Ausprägungen vor allem in den Naturräumen Schwäbische Alb, Kaiserstuhl, Markgräfler und Offenburger Rheinniederung, Schwäbisches Keuper-Lias-Land und Neckar- und Tauber-Gäuplatten vor. 2025 beträgt die gemeldete LRT-Gesamtfläche 6.900 ha. Der überwiegende Teil der Bestände des LRT liegt in FFH-Gebieten.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Das Verbreitungsgebiet des LRT ist stabil und die gemeldete Fläche hat sich seit 2019 positiv verändert. Die großen Flächen sind durch eine gute Pflege abgedeckt, kleinere Flächen fallen bei der Pflege allerdings häufig durchs Raster, wodurch ein Rückgang erwartet werden kann. Grund für eine Verschlechterung insbesondere auf kleinen Flächen liegt in der natürlichen Sukzession, welche aufgrund der Aufgabe der Bewirtschaftung eintritt. Die Struktur und Funktion können durch intensivierte Landschaftspflegemaßnahmen und durch die Förderung der geeigneten Bewirtschaftung, wie z. B. Schäferei, positiv beeinflusst werden. Insbesondere die vielen Maßnahmen im Rahmen der Regionalisierung wirken sich positiv auf die Fläche sowie Qualität des LRT aus, was sich in einem positiven Zukunftstrend widerspiegelt. Negative Einflüsse ergeben sich aus Intensivierungen von gut zu bewirtschaftenden Flächen und der Aufgabe der Bewirtschaftung weniger rentabler Standorte.
| Rote Liste Biotoptypen | Schutzstatus | FFH-Richtlinie |
| Baden-Württemberg | Baden-Württemberg | Anhang |
|
| I |
Stand 2020
Gefährdungsursachen
- Nutzungsänderungen (insbesondere Aufforstung, Aufgabe der Nutzung)
- Intensive Freizeitaktivitäten (z. B. Motocross sowie Mountainbiking oder Reitsport außerhalb markierter Wege)
- Entnahme insbesondere von Orchideenarten
- Bei kleinflächigen, beweideten Beständen: Pferch innerhalb des FFH-Lebensraumes
- Ablagerungen (z. B. Schlagabraum, Rindenabfälle, Schnittgut, Gartenabfälle, landwirtschaftliche Abfälle etc.)
- Nutzungsintensivierung (z. B. Melioration, Düngung insbesondere mit Stickstoff, Ausbringen von Gülle)
- Nährstoff-, Pflanzenschutzmittel-, Schadstoffeintrag
Schutzmaßnahmen
- Entbuschung/Teilöffnung stark verbuschter Bestände (s. auch BRIEMLE 1988)
- Einrichtung von Pufferzonen zur Verhinderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen
- Bei Mahd: Abräumen des Schnittgutes
- Förderung von Hutweiden gegenüber Stand- oder Koppelweiden
- Insbesondere bei kleinflächigen Vorkommen oder bei Beständen mit bemerkenswerten Orchideen: Einrichtung des Pferchs außerhalb des FFH-Lebensraumtyps
- Bestände mit bemerkenswerten Orchideen: Abstimmung der Nutzungen auf den Erhalt der Orchideen (z. B. Anpassung der Beweidungs-/Mahdtermine an den Lebenszyklus der Orchideenarten)
- Erarbeitung eines Biotophilfskonzepts in Nordost-Baden-Württemberg und im Schwarzwald
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Biosphärengebiet Schwäbische Alb
FFH-Erhaltungszustand
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Name sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems für die Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der Richtlinie. Außerdem werden die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und Arten (Anhang II, IV, V) überwacht.
FFH-Gebiete

Eine Karte der FFH-Gebiete (mit Angabe der Flächengröße, den vorkommenden LRT und Arten etc.) erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand des Lebensraumtyps in Baden-Württemberg
| Verbreitungsgebiet | Fläche | Strukturen und Funktionen | Zukunftsaussichten | |
| Einzelbewertung | günstig | günstig | ungünstig-schlecht | ungünstig-schlecht |
| Gesamtbewertung | ungünstig-schlecht | |||
Stand 2025
Weitere Informationen zu den Erhaltungszuständen der FFH-Lebensraumtypen erhalten Sie auf den Natura 2000-Internetseiten der LUBW.
Erhaltungszustand aller FFH-Lebensraumtypen in Baden-Württemberg (pdf; 782 KB)