FFH-Lebensraumtyp 8310 - Höhlen und Balmen
Höhlen sind das Ergebnis einer als Verkarstung bezeichneten Auflösung von Gestein im Untergrund. Verkarstung ist die chemische Auflösung löslicher Gesteine entlang von Klüften und Schichtfugen. Zur Verkarstung geeignete Gesteine sind in erster Linie Kalk, Gips und Salz. Überall, wo Kalkgestein ansteht, kann es Höhlen geben. Damit besonders reich ausgestattet ist der Naturraum Schwäbische Alb. Dort haben einige Höhlen beachtliche Dimensionen erreicht. Höhlen weisen ein sehr ausgeglichenes Temperatur- und Feuchteregime auf. Da nur im Eingangsbereich Tageslicht einfällt, ist nur dort ein Pflanzenwachstum möglich. Für einige hochspezialisierte Tierarten stellen Höhlen den einzigen besiedelbaren Lebensraum dar. In bestimmten Höhlensystemen kommen aufgrund ihrer Isolierung sogenannte endemische Arten vor, das sind Arten, die auf das betreffende Höhlensystem beschränkt sind. Für zahlreiche zum Teil hochgradig gefährdete Fledermausarten sind die unterirdischen Hohlräume als Winterquartier von großer Bedeutung.
Der Lebensraumtyp 8310 umfasst Höhlen und Halbhöhlen (Balmen), soweit sie nicht touristisch erschlossen oder genutzt sind, einschließlich ihrer Höhlengewässer.
Biotoptypen Baden-Württembergs
Folgende Biotoptypen für die freie Landschaft, den besiedelten Bereich oder die Wälder, mit ihren Schlüsselnummern sind dem FFH-Lebensraumtyp 8310 zugeordnet:- 22.11 - Höhle
Eine ausführliche Beschreibung aller Biotoptypen ist enthalten im
Datenschlüssel Baden-Württemberg: "Arten, Biotope, Landschaft - Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten".
- Assoziation Sisymbrio-Asperuginetum
Kennzeichnende Pflanzenarten
- Nur im Eingangsbereich kommen Moose und Algenüberzüge vor, das Höhleninnere bleibt hochspezialisierten Tierarten vorbehalten.
Höhlen sind Zeugnisse der Erdgeschichte. Sie stellen schützenswerte Geotope dar und sind daher auch mit ihrem gesamten Inventar zu erhalten. Sie sind Lebensraum einer sehr eng angepassten Fauna, wie Spinnen und Krebse, z.B. die Blinde Höhlenassel (Asellus cavaticus). Höhlen sind nach Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) bzw. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt.
Gesamtverbreitung
Höhlen und Balmen sind fast in der gesamten EU verbreitet. Großflächig fehlen sie lediglich in Finnland, den Niederlanden und in der atlantischen Region im Norden Deutschlands.
Höhlen in Deutschland, die nicht touristisch genutzt werden, sind in den tieferen Lagen der Alpen sowohl in saurem als auch in Kalkgestein zu finden. In Gebieten mit Kalkstein wie der Schwäbischen oder Fränkischen Alb sind Höhlen aber weitaus häufiger verbreitet.
Verbreitung in Baden-Württemberg
Schwerpunktvorkommen liegen in der Schwäbischen Alb. Weitere Vorkommen finden sich in den Naturräumen Schwäbisch-Fränkische Waldberge, Alb-Wutach-Gebiet und Schwarzwald.- 2018 gemeldete LRT-Gesamtfläche: 2.950 Höhlenobjekte
- der überwiegende Teil der Bestände des LRT liegt in FFH-Gebieten
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Durch das Höhlenkataster von Baden-Württemberg ist die Anzahl und Lage der Höhlen genau bekannt. Zwischen 1994 und 2018 hat sich die Anzahl und Verbreitung der Höhlen, die dem LRT entsprechen, nicht verändert. Negative Veränderungen im Hinblick auf die Qualität können sich durch Lagern, Feuermachen und Ablagerung von Müll ergeben und die Balmenvegetation kann durch Trittbelastung beeinträchtigt werden. Da die Höhlen gesetzlich geschützt sind, ist dennoch von keiner relevanten Gefährdung auszugehen. Die Zukunftsaussichten werden als gut bewertet.
Rote Liste Biotoptypen | Schutzstatus | FFH-Richtlinie |
Baden-Württemberg | Baden-Württemberg | Anhang |
|
| I |
Stand 2019
Gefährdungsursachen
- Intensive Freizeitaktivitäten (z.B. Lagern, Anlage von Feuerstellen, Müllablagerungen im Zugangsbereich und in der Höhle)
- Touristische Erschließung (z.B. als Schauhöhle)
- Gesteinsabbau
- Zeitweises Verschließen von Höhlen, die Fledermäusen als Winterquartiere dienen
- Sperrung von Zugängen touristisch nicht erschlossener Teile von größeren Höhlenkomplexen, Besucherlenkung im Umfeld von Höhlenzugängent
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Biosphärengebiet Schwäbische Alb
FFH-Erhaltungszustand
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Name sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems für die Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der Richtlinie. Außerdem werden die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und Arten (Anhang II, IV, V) überwacht.
FFH-Gebiete
Karten und Steckbriefe (mit Angabe der Flächengröße, den vorkommenden LRT und Arten etc.) zu den FFH-Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand des Lebensraumtyps in Baden-Württemberg
Verbreitungsgebiet | Fläche | Strukturen und Funktionen | Zukunftsaussichten | |
Einzelbewertung | günstig | günstig | günstig | günstig |
Gesamtbewertung | günstig |
Stand 2018
Weitere Informationen zu den Erhaltungszuständen der FFH-Lebensraumtypen erhalten Sie auf den Natura 2000-Internetseiten der LUBW.
Erhaltungszustand aller FFH-Lebensraumtypen in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
Beeinträchtigung von FFH-Gebieten Naturschutz-Praxis, Natura 2000: Beeinträchtigungen, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen
von Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Baden-Württemberg - 1. Auflage 2002)