FFH-Lebensraumtyp 91U0 - Steppen-Kiefernwälder
Bei diesem Lebensraumtyp handelt es sich um Reliktvorkommen natürlicher und naturnaher Kiefern-Wälder auf basenreichen, flachgründig-felsigen oder sandigen Böden. Er ist gekennzeichnet durch das Auftreten wärmeliebender, subkontinental bis kontinental verbreiteter Pflanzenarten in der Krautschicht. Der Lebensraumtyp kommt meist nur sehr kleinflächig auf armen und trockenen Standorten vor. Die Bestände sind licht bis hainartig, die Wald-Kiefer (Pinus sylvestris) ist mattwüchsig, sie verjüngt sich jedoch natürlich.
Biotoptypen Baden-Württembergs
Folgende Biotoptypen für die freie Landschaft, den besiedelten Bereich oder die Wälder, mit ihren Schlüsselnummern sind dem FFH-Lebensraumtyp 91U0 zugeordnet:- Schlüsselzahl Waldbiotopkartierung (LUBW-Schlüssel)
- 27 (53.41) - Kiefern-Steppenheidewald
- 78 (53.42) - Kiefern-Wald auf Flugsand
Eine ausführliche Beschreibung aller Biotoptypen ist enthalten im
Datenschlüssel Baden-Württemberg: "Arten, Biotope, Landschaft - Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten".
- Cytiso-nigricantis-Pinetum; Coronillo-Pinetum; Pyrolo-Pinetum
Kennzeichnende Pflanzenarten
- Baumschicht: Wald-Kiefer (Prunus sylvestris)
- Strauchschicht: Berberitze (Berberis vulgaris), Geißklee (Cytisus nigricans), Liguster (Ligustrum vulgare), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana)
- Krautschicht: Grünliches Wintergrün (Pyrola chlorantha), Fliegen-Ragwurz (Ophrys insectifera), Rotbraune Stendelwurz (Epipactis atrorubens), Rosmarin-Seidelbast (Daphne cneorum)
Der Lebensraumtyp umfasst kleinflächige und damit sehr wertvolle Reliktvorkommen auf trockenen Extremstandorten, z.B. in der Umgebung von Felsen, an Steilhängen und auf Kuppen bzw. im Bereich kalkhaltiger Flugsande. Naturschutzfachlich bedeutsam ist auch der fließende Übergang zu wärmeliebenden Gehölzen und Vegetationsstrukturen, der durch das Vorkommen seltener und teilweise auch gefährdeter Arten (z.B. Orchideen) gekennzeichnet sind. Aus landesweiter Sicht ist der Steppen-Kiefernwald aufgrund seines kleinflächigen Vorkommens dagegen nur von untergeordneter Bedeutung. Steppen-Kiefernwälder sind größtenteils nach Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) bzw. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt.
Gesamtverbreitung
Der Lebensraumtyp Steppenkiefernwälder kommt in der EU nur in der kontinentalen Region Deutschland und Tschechiens vor.
Die Hauptverbreitungsgebiete der Steppen-Kiefernwälder in Deutschland sind zum einen die Kalkgebirge im Süden (Schwäbische und Fränkische Alb) und die Binnendünengebiete sowie zum anderen die basenreichen Sandgebiete im Nordosten Deutschlands in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
Verbreitung in Baden-Württemberg
Der Steppen-Kiefernwald kommt schwerpunktmäßig auf Felsköpfen der Schwäbischen Alb vor. Weitere Vorkommen finden sich im Alb-Wutach Gebiet, im westl. Bodenseegebiet (v.a. Hegau) sowie auf Binnendünen-Relikten im Nördlichen- Oberrheinnischen-Tiefland- 2018 gemeldete LRT-Gesamtfläche: 19,0 ha
- die Bestände des LRT liegen nahezu vollständig in FFH-Gebieten
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg
Das Verbreitungsgebiet hat sich in den letzten Jahren nicht verändert, während zwischen 2012 und 2018 die Fläche aufgrund einer Biotopentwicklung in der Schwetzinger-Hardt um fast die Hälfte (8 ha) zugenommen hat. Trotzdem sind die Zukunftsaussichten dieses LRT in Baden-Württemberg als ungünstig anzusehen, da er nur noch in sehr kleinflächigen Relikten erhalten ist und langfristig Relikte der Binnendünensukzession des Oberrheinischen Tieflandes nur bei steter Pflege zu erhalten sein werden.
Rote Liste Biotoptypen | Schutzstatus | FFH-Richtlinie |
Baden-Württemberg | Baden-Württemberg | Anhang |
|
| I |
Stand 2019
Gefährdungsursachen
- Der Lebensraumtyp ist nur noch in sehr kleinflächigen Relikten erhalten und kann durch natürliche Entwicklungen überprägt werden.
- Veränderung der Artenzusammensetzung durch natürliche Sukzession (hauptsächlich Buchennaturverjüngung)
- Luftstickstoffeinträge
- Natürliche Eutrophierung oder Versauerung
- Reduktion des Anteils an lebensraumtypfremden Gehölzen
- Beseitigung von Neophyten (v.a. Traubekirsche, Robinie und Kermesbeere)
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
FFH-Erhaltungszustand
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Name sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems für die Lebensraumtypen des Anhangs I und Arten des Anhangs II der Richtlinie. Außerdem werden die Erhaltungszustände der Lebensraumtypen und Arten (Anhang II, IV, V) überwacht.
FFH-Gebiete
Karten und Steckbriefe (mit Angabe der Flächengröße, den vorkommenden LRT und Arten etc.) zu den FFH-Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand des Lebensraumtyps in Baden-Württemberg
Verbreitungsgebiet | Fläche | Strukturen und Funktionen | Zukunftsaussichten | |
Einzelbewertung | günstig | günstig | ungünstig-unzureichend | ungünstig-unzureichend |
Gesamtbewertung | ungünstig-unzureichend |
Stand 2018
Weitere Informationen zu den Erhaltungszuständen der FFH-Lebensraumtypen erhalten Sie auf den Natura 2000-Internetseiten der LUBW.
Erhaltungszustand aller FFH-Lebensraumtypen in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
Beeinträchtigung von FFH-Gebieten Naturschutz-Praxis, Natura 2000: Beeinträchtigungen, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen von Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Baden-Württemberg - 1. Auflage 2002)