Natur und Landschaft
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Aktiv für den Biotopverbund
Im Rahmen der Initiative des Landes für den Biotopverbund sind eine Vielzahl von Akteuren beteiligt. Dazu zählen als erste Ansprechpartner die LEV und die Biotopverbundbotschafterinnen und Biotopverbundbotschafter in den Landkreisen. Eine zentrale Rolle bei der Planung beziehungsweise Umsetzung des Biotopverbundes vor Ort haben die Städte und Gemeinden, die beteiligten Planungsbüros, die Flächeneigentümer und Flächeneigentümerinnen und die Landnutzenden inne. Wichtige Partner sind weiterhin Vereine, Verbände, Privatinitiativen und die Bürgerinnen und Bürger. Von behördlicher Seite sind die Regierungspräsidien, die unteren Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörden sowie weitere Fachbehörden involviert. Hierzu gehören zum Beispiel Wasserwirtschafts-, Landwirtschafts-, Forst-, Straßenbau- und Flurneuordnungsbehörde sowie die Fischereiforschungsstelle. Darüber hinaus sind die Großschutzgebiete (Nationalpark, Biosphärengebiete und Naturparke) und die Regionalverbände für die erfolgreiche Umsetzung des Biotopverbundes einzubeziehen.
Um einen funktionierenden und nachhaltigen Biotopverbund zu schaffen, ist ein gemeinschaftliches und verständnisvolles Miteinander unerlässlich. Die frühzeitige Kommunikation und Einbindung aller Beteiligten sind ein zentraler Schlüssel für eine erfolgreiche Biotopverbundplanung und -umsetzung.
Die Biotopverbundbotschafter und Biotopverbundbotschafterinnen sind bei den Landschaftserhaltungsverbänden zur Unterstützung und Koordinierung der Biotopverbundplanungen und -umsetzungen angestellt. In den zwei Landkreisen ohne LEV sind sie bei den Kreisverwaltungen angesiedelt. Während die konkrete Erstellung von Biotopverbundplanungen Aufgabe der jeweiligen Kommune bzw. der von ihnen beauftragten Planungsbüros ist, übernehmen die Biotopverbundbotschafter und Biotopverbundbotschafterinnen eine beratende Rolle und begleiten die Erarbeitung aus fachlicher Sicht. Sie motivieren die Kommunen, sich am Biotopverbund zu beteiligen und sind Brückenbauer zwischen allen Beteiligten und Ansprechpartner bei Fragen zur Planung, Umsetzung und Finanzierung des Biotopverbunds im Offenland. Dabei arbeiten sie vertrauensvoll mit den lokalen Akteuren zusammen, beraten und motivieren zum Beispiel Flächenbesitzende, Pächterinnen und Pächter geeigneter Flächen zur Teilnahme am Biotopverbund im Rahmen der bestehenden Fördermaßnahmen.
Die Biotopverbundbotschafter und Biotopverbundbotschafterinnen können Sie erreichen über:
- die LEV-Geschäftsstellen: Geschäftsstellen der Landschaftserhaltungsverbände in Baden-Württemberg
- die Kreisverwaltungen (bei zwei Landkreisen ohne LEV): Landratsamt Sigmaringen a), Landratsamt Sigmaringen b), Landratsamt Zollernalbkreis.
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich gern an das Biotopverbund-Postfach biotopverbund@lubw.bwl.de.
Bei der Realisierung des funktionalen Biotopverbunds kommt den Kommunen eine entscheidende Rolle zu. Die Gemeinden haben den gesetzlichen Auftrag, auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund Biotopverbundplanungen zu erstellen oder ihre Landschafts- und Grünordnungspläne entsprechend anzupassen (§ 22 NatSchG BW).
Dabei zeigt der Fachplan den Gemeinden die für den Biotopverbund wertvollen Flächen im Gemeindegebiet auf, die es zu erhalten und zu entwickeln gilt. Der Fachplan weist auch auf gemeindeübergreifende Verbindungsachsen hin. Die Gemeinden erstellen eine kommunale Biotopverbundplanung, die den landesweiten Fachplan auf die örtlichen Gegebenheiten anpasst und Grundlage für die Landschafts- und Grünordnungspläne ist. Dabei ist es möglich, dass sich mehrere Gemeinden für die Erstellung einer Biotopverbundplanung zusammenschließen. Eine Übersicht über die Vorgehensweise einer kommunalen Biotopverbundplanung liefert untenstehende Grafik:
Der aktuelle Stand der kommunalen Biotopverbundplanungen in Baden-Württemberg zum Ausbau des landesweiten Biotopverbundes ist folgender:
Stand Biotopverbundplanung | Anzahl Gemeinden |
---|---|
abgeschlossen | 53 |
abgeschlossen für Teilbereiche | 7 |
in Bearbeitung | 289 |
in Vorbereitung | 154 |
Summe | 503 (46% in BW) |
Stand März 2024
Kommunale Biotopverbundplanungen sind für den landesweiten Ausbau des Biotopverbundes unerlässlich, um die Bedarfe des Biotopverbundes auf lokaler Ebene zu identifizieren, diese bei Abwägungen innerhalb der kommunalen und regionalen Planungsinstrumente zu berücksichtigen und um Zielkonflikte ausgleichen zu können. Über kommunale Biotopverbundplanungen lassen sich Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen gezielt dort verorten, wo sie einen möglichst großen Beitrag für den Biotopverbund und damit die Erhaltung der biologischen Vielfalt leisten. Dabei sind die bestehenden Besonderheiten vor Ort sowie Stadt- beziehungsweise Gemeindeentwicklung (zum Beispiel zur Siedlungserweiterung, Infrastruktur, Gewerbegebiete) zu beachten und die Landnutzenden und Flächenbesitzenden einzubeziehen.
Flächen für den Biotopverbund werden im Flächennutzungsplan oder in den Bebauungsplänen sowie Grünordnungsplänen der Gemeinden rechtlich gesichert. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen können mit Hilfe des Ökokontos dokumentiert und verwaltet werden, um sie dann einem Eingriff zuordnen zu können.
Beispiele für Biotopverbundmaßnahmen:
- die extensive Bewirtschaftung von Mähwiesen
- die Revitalisierung alter Streuobstbestände
- die Sicherung oder Neuanlage von Tümpeln als Laichgewässer
- die Aufwertung der Landschaft für Wiesenbrüter durch Entfernung von Gehölzen
Förderung: Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten beim Biotopverbund finden Sie hier: Link: Fördermöglichkeiten.
Vorteile für Kommunen:
- Vorausschauende Bauflächen- und Siedlungsentwicklung
- Maßnahmenpool für naturschutzfachlich sinnvolle Ökokonto- und Ausgleichsmaßnahmen
- Vorbeugung von Interessenskonflikten auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen
- Grundlage für Grünordnungs- und Landschaftspläne
- Weiterentwicklung und Pflege der Naturschätze auf dem Gebiet der Kommune
- Imagegewinn und Ausgestaltung eines attraktiven Umfelds zur Naherholung
In der Naturschutzverwaltung wirken viele Akteure beim Ausbau des landesweiten Biotopverbundes mit. Die frühzeitige Kommunikation und Einbindung aller Beteiligten ist ein zentraler Schlüssel für eine erfolgreiche Biotopverbundplanung und -umsetzung, auch innerhalb der Verwaltung.
Untere Naturschutzbehörde:
Die untere Naturschutzbehörde nimmt bei der Planung und Umsetzung des Biotopverbunds eine Schlüsselrolle ein und ist ein wichtiger Ansprechpartner bei verschiedenen Fragestellungen für die Biotopverbundbotschafterinnen und -botschafter.
Die untere Naturschutzbehörde nimmt bei Biotopverbundplanungen mehrere Aufgaben wahr, bei denen sie sowohl als Träger öffentlicher Belange als auch als Fachbehörde für Naturschutz fungiert. Sie wird eng in den Planungsprozess eingebunden und kann durch ihre regionale Kenntnis konkrete Vorschläge zu den Biotopverbundplanungen und späteren Maßnahmenumsetzungen einbringen. Zusätzlich zu verschiedenen Beteiligungsterminen während der Planungsphase wird der finale Entwurf einer kommunalen Biotopverbundplanung in eine abschließende Abstimmungsrunde mit allen betroffenen Trägern öffentlicher Belange gegeben. Die untere Naturschutzbehörde prüft und bestätigt dabei die sachliche und fachliche Plausibilität der Planung. Nach der Abstimmungsphase werden die erhaltenen Rückmeldungen und Stellungnahmen der übrigen Beteiligten von der Kommune in Abstimmung mit der Biotopverbundbotschafterin/ dem -botschafter und der unteren Naturschutzbehörde abgewogen. Die Überarbeitungen werden eingearbeitet und die Biotopverbundplanung finalisiert. Bei der Maßnahmenumsetzung fungiert die untere Naturschutzbehörde (und zum Teil die unteren Landwirtschaftsbehörden sowie die Regierungspräsidien als höhere Naturschutzbehörden) als Bewilligungsbehörde für Fördermaßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie. Bei naturschutzrechtlicher Kompensation (naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) und naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahmen ist die untere Naturschutzbehörde Bewilligungsbehörde.
Regierungspräsidien:
Die vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben beim Ausbau des landesweiten Biotopverbundes in erster Linie eine beratende und koordinierende Funktion. Sie begleiten den Biotopverbund-Prozess im jeweiligen Regierungsbezirk und unterstützen die Landkreise und Kommunen indem sie Biotopverbundplanungen modellhaft in Pilotkommunen initiieren oder auch spezifische Arbeitshilfen erarbeiten. Sie betreuen die Biotopverbundbotschafterinnen und -botschafter in ihrem Regierungsbezirk, beraten diese fachlich und fördern deren Vernetzung untereinander. Gleichzeitig haben die Regierungspräsidien den Überblick zum Umsetzungsstand des Biotopverbunds im jeweiligen Regierungsbezirk. Eine besondere Bedeutung kommt den Regierungspräsidien dann zu, wenn die Biotopverbundplanungen Flächen in ihrer Zuständigkeit betreffen wie zum Beispiel großflächige Natura 2000- und Naturschutzgebiete, Flächen des Artenschutzprogramms und Gewässer 1. Ordnung. In diesem Fall bringen sich die Regierungspräsidien verstärkt in die kommunale Biotopverbundplanung ein.
Zudem sind die Regierungspräsidien als Bewilligungsstellen in die Förderverfahren von Biotopverbund-Planung und -Maßnahmen der Landschaftspflegerichtlinie eingebunden.
Die Themenseite für Natur- und Artenschutz der Regierungspräsidien finden Sie unter folgendem Link.
Am Regierungspräsidium Tübingen ist die Geschäftsstelle Gewässerökologie angegliedert, unter anderem koordiniert und betreut sie das Projekt Landesstudie für Gewässerökologie im Rahmen der Umsetzung zur Wasserrahmenrichtlinie, siehe Webauftritt der Geschäftsstelle Gewässserökologie.
Umweltministerium/LUBW:
Das Umweltministerium und die LUBW fungieren als überregional agierende Behörden für den Biotopverbund. Hierbei koordinieren sie landesweit den Ausbau des Biotopverbundes, um das gesetzliche Ziel zum Ausbau des Biotopverbundes zu erreichen. In diesem Rahmen werden Informationen zum Biotopverbund gebündelt, erarbeitet und über Arbeitshilfen, Schulungen und andere vermittelt. Auch werden auf dieser Ebene fachliche Überschneidungen mit anderen Umweltverwaltungen abgestimmt. Eine weitere Aufgabe ist der Austausch mit anderen Bundesländern und dem Bund.
Neben den oben genannten Aufgaben stellt das UM die finanziellen Mittel für den Biotopverbund bereit. Seit 2022 wurden hierfür 6 Millionen Euro pro Jahr für den landesweiten Ausbau des Biotopverbundes in der Haushaltsplanung verstetigt. Diese Gelder fließen unter anderen in die Finanzierung der Biotopverbundbotschafterinnen und –botschafter, die Förderung von kommunalen Biotopverbundplanungen und deren Maßnahmenumsetzungen sowie die Umsetzung von Modellprojekten. Die Seite des Umweltministeriums zum Biotopverbund finden Sie unter folgendem Link.
Die LUBW kümmert sich hauptsächlich um fachliche Fragestellungen, die das Thema Biotopverbund betreffen. Sie berät als unabhängige Fachbehörde die Politik und Verwaltung und stellt speziell für die Umsetzung des kommunalen Biotopverbundes den Fachplan landesweiter Biotopverbund als Planungsgrundlage sowie weitere Arbeitshilfen, Informationen und Geodaten bereit. Jede interessierte Person kann im Daten- und Kartendienst der LUBW verschiedene Naturschutzdaten in Baden-Württemberg kostenlos abrufen.
Flächeneigentümerinnen und –eigentümer sowie den Landbewirtschaftenden kommt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Biotopverbundes zu. Schon jetzt bringen sich viele landwirtschaftliche Betriebe mit biodiversitätsstärkenden und produktionsintegrierten Maßnahmen ein, die über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) oder die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) honoriert werden. Die Maßnahmen sollen nun örtlich optimiert und verstärkt auf die Bedürfnisse der vorhandenen Arten angepasst werden, um den Biotopverbund insgesamt zu stützen.
Für die Betriebe ist die Teilnahme an Biotopverbundmaßnahmen freiwillig.
Die Maßnahmenpalette zur Stärkung des Biotopverbundes ist sehr vielfältig. Neben der Sicherung, Pflege und Optimierung bestehender Kernflächen ist es eine zentrale Aufgabe der Maßnahmen für den Biotopverbund, durch die Schaffung von Verbindungsflächen die Vernetzung und den Austausch für Pflanzen und Tiere zu erhalten und verbessern.
Beispiele für Biotopverbundmaßnahmen:
- Extensivierung der Landnutzung
- Anlage von Blühbrachen
- Belassen von Altgrasbeständen
- Offenhaltung von Wiesen und Weiden
- Pflege von Trockenmauern/Steinriegeln
- Streuobstpflege
- Und viele weitere…
Fördermöglichkeiten: Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten beim Biotopverbund finden Sie hier: Link Fördermöglichkeiten.
Vorteile für Landbewirtschaftende:
- Fördermöglichkeiten für ertragsarme, schwer zu bewirtschaftende Flächen
- Inwertsetzung nachhaltiger Bewirtschaftung und Landschaftspflege
- Marktunabhängige Förderung
- Flächenbündelung und -koordinierung, um den Zielen von Naturschutz und Landwirtschaft gerecht zu werden
- Positive Wahrnehmung des landwirtschaftlichen Engagements für unsere vielfältige Landschaft
Mehr Informationen erhalten Sie bei der Biotopverbundbotschafterin oder dem Biotopverbundbotschafter Ihres Kreises beziehungsweise beim Landschaftserhaltungsverband (Geschäftsstellen der Landschaftserhaltungsverbände in Baden-Württemberg) oder der unteren Naturschutzbehörde.
Jeder Mensch kann einen Beitrag zu mehr Biodiversität und damit unser aller Lebensgrundlage leisten. Zwar erscheinen manche Einzeltaten gering, jedoch sind sie in der Summe nicht zu unterschätzen. Alleine schon durch eine klimaschonende und energiesparende Lebensweise kann bereits viel erreicht werden.
Auch in unseren Siedlungen können wir durch eine naturnahe Gestaltung einen Beitrag zu mehr biologischer Vielfalt leisten: ein Anfang sind beispielsweise die naturnahe Gestaltung von Balkonen und Gärten mit heimischen, standortgerechten Pflanzen. Zusätzlich können das Anlegen von Totholz, Steinhaufen oder offenen Bodenstellen einer Vielzahl von Tierarten Lebensraum bieten.
Das Projekt des NABU Baden-Württemberg „Blühende Gärten – damit es summt und brummt!“, welches in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg entstand, will motivieren und beraten, wie man mit wenig Aufwand oder Vorwissen naturnahe Gärten entwickelt. Praktische Tipps wie solche blühenden Naturparadiese vor der eigenen Haustüre entstehen können, finden Sie auf der Projektwebseite des NABU Projekt "Blühende Gärten" – damit es summt und brummt!
„Natur nah dran“ ist ein Kooperationsprojekt von NABU und dem Land Baden-Württemberg zur Förderung der biologischen Vielfalt in Siedlungsbereichen. Konkret wandeln hierbei Städte und Gemeinden Grünflächen in artenreiche Wildblumenwiesen oder blühende Wildstaudensäume um. Dazu erhalten sie praxisnahe Vor-Ort-Schulungen, fachliche Unterstützung bei der Planung und finanzielle Förderung. Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie in dem verlinkten Video NATUR NAH DRAN in 100 Sekunden - YouTube und auf der Internetseite Natur nah dran des Nabu Baden-Württemberg.
Der Ausbau des landesweiten Biotopverbunds kann nur gelingen, wenn wir alle mitwirken. Daher ist auch die Rolle von Privatpersonen nicht zu vernachlässigen, da schlicht Flächen zur Umsetzung des Biotopverbundes benötigt werden. Idealerweise werden die im Rahmen der kommunalen Biotopverbundplanungen erstellten Maßnahmenvorschläge von den Kommunen selbst auf geeigneten Flächen umgesetzt. Jedoch sind auch freiwillige Maßnahmen von Bewirtschaftern und Flächeneigentümern von großer Bedeutung für den Biotopverbund. Hierfür können sich Privatpersonen an die Biotopverbundbotschafterinnen und -botschafter der Landschaftserhaltungsverbände und unteren Naturschutzbehörden wenden (Kontaktdetails finden Sie hier). Diese helfen Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten und Möglichkeiten zur Förderung aufzuzeigen. Als Bindeglied zwischen Privatpersonen und Verwaltung wirken die Biotopverbundbotschafterinnen und –botschafter dabei sowohl beratend als auch mitgestaltend bei der Umsetzung.
Ehrenamtlicher Naturschutz
Freiwilliges Engagement spielt in Baden-Württemberg in vielen gesellschaftlichen Bereichen eine große Rolle. Und auch der Umwelt- und Naturschutz ist ohne Ehrenamt nicht denkbar. Hierbei profitiert auch in besonderem Maße der Biotopverbund.
Naturschutzbeauftrage
Naturschutzbeauftragte sind ehrenamtliche Kenner von Natur und Landschaft, die in den Stadt- und Landkreisen jeweils auf fünf Jahre bestellt werden. Durch ihr fachkundliches Wissen sollen sie die unteren Naturschutzbehörden in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege fachlich unterstützen. Sie werden bei allen Vorhaben angehört, bei denen die Belange von Natur und Landschaft in den Stadt- und Landkreisen berührt sind. Beim Thema Biotopverbund treten sie als Träger öffentlicher Belange auf und können konkrete Vorschläge zu den Biotopverbundplanungen und späteren Maßnahmenumsetzungen einbringen.
Naturschutzvereine/-verbände
In Baden-Württemberg gibt es zahlreiche Naturschutzvereine/-verbände, die sich für ein gutes Zusammenspiel von Mensch und Natur engagieren. Durch ihre fachliche Kompetenz setzen sie den konkreten Naturschutz regional und überregional um, unterhalten eigene Forschungsprojekte und betreiben Umweltbildung. Als Träger öffentlicher Belange können sie sich an einer Vielzahl von umweltrelevanten Verwaltungsverfahren beteiligen. Den Ausbau des landesweiten Biotopverbundes bereichern sie unter anderem durch ihre regionale Orts- und Artenkenntnis, wodurch sie gezielte Vorschläge zu Biotopverbundplanungen und praktische Ratschläge bei der Umsetzung geben können.
Regionalverbände
Auch den 12 Regionalverbänden (Übersicht der Regionalverbände Baden-Württembergs) in Baden-Württemberg kommt eine wichtige Rolle bei der Biotopverbundplanung zu. Sie haben den gesetzlichen Auftrag regionale Biotopverbundkonzepte zu erstellen (vergleiche §§9 (3) Nr. 4d, 10, 20 BNatSchG und §10 NatSchG). Sie beziehen dabei Kommunen, Fachbehörden, Experten und weitere Akteure mit ein, so dass ein breiter fachlicher Konsens in der Region hergestellt wird. Die Höhere Naturschutzbehörde unterstützt den Regionalverband mit einem entsprechenden Fachbeitrag.
Regionale Biotopverbundkonzepte stellen die großräumigen überörtlichen Zusammenhänge und regionalbedeutsamen Bestandteile des Biotopverbundes dar. Sie geben damit Hinweise auf naturschutzfachlich sinnvolle Schwerpunkträume für nachgeordnete Biotopverbundkonzepte sowie den Einsatz von Fördermitteln und Kompensationsmaßnahmen. Regionale Biotopverbundkonzepte sind Grundlage für die kommunale Landschaftsplanung und den kommunalen Biotopverbund und sind von anderen öffentlichen Planungsträgern zu berücksichtigen (vergleiche §§ 9 (5), 11 BNatSchG und § 22 (2) NatSchG). Sie sind durch die Aufnahme in die Regionalplanung planungsrechtlich zu sichern (vergleiche § 21 (4) BNatSchG).
Die Elemente des regionalen Biotopverbundes – in der Regel regional bedeutsame Kernräume und Verbund-/Entwicklungsräume - dienen dem Erhalt und der Entwicklung des funktionalen Lebensraumverbundes von Landschaftsräumen und unterstützen die Funktionsfähigkeit eines kohärenten Schutzgebietsnetzes.
Die Regionalbedeutsamkeit der Kernräume ergibt sich aus Qualität und Flächengröße der enthaltenden (potenziellen) Lebensräume sowie ihrer Bedeutung für Vorkommen regionaler Zielarten des Biotopverbundes. Die regional bedeutsamen Verbund-/Entwicklungsräume orientieren sich in der Regel an der Lage im Raum, an vorhandenen Verbindungselementen, der potenziellen Eignung als Lebens- und Ausbreitungsraum für regionale Zielarten sowie dem standörtlichen Biotopentwicklungspotenzial in der Region. In einigen regionalen Biotopverbundkonzepten sind weitere Elemente vorhanden, zum Beispiel der Verbund von Waldlebensräumen, potenzielle Barrieren oder Siedlungsengstellen.
Kartendarstellungen sowie textliche Erläuterungen zu Inhalt und Methode erhalten Sie auf der Homepage des jeweiligen Regionalverbandes: Links zu den Websites der Regionalverbände Baden-Württembergs.
Untere Wasserbehörde
Die Revitalisierung von Gewässern im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie leistet ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Biotopverbundes. Zuständig für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur sind die Kommunen an Gewässern II. Ordnung bzw. das Land bei Gewässern I. Ordnung. Die Wasserrahmenrichtlinie und der Biotopverbund verfolgen grundsätzlich ähnliche Ziele im Hinblick auf die Erhaltung und Schaffung der biologischen Vielfalt und die Verbesserung der Lebensbedingungen für wildlebende Tier- und Pflanzenarten. Dadurch können Synergien geschaffen werden.
Soweit der Fachplan Gewässerlandschaften Festsetzungen der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie berührt, sind diese als ermessensleitende behördenverbindliche Fachplanungen zur Erreichung der europarechtlich vorgegebenen Ziele zu beachten. Bei nachgeordneten Planungen und bei der Umsetzung von Maßnahmen für den Biotopverbund Gewässerlandschaften sind insbesondere Planungen der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen. Bei Maßnahmen im und am Gewässer ist die zuständige Behörde (Untere Wasserbehörde oder Regierungspräsidium) immer einzubinden.
Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind hier zu finden, die zugehörigen Begleitdokumentationen mit detaillierten Informationen zu den erforderlichen Maßnahmen können hier abgerufen werden.
Außerdem hat das Land Baden-Württemberg mit der Landesstudie Gewässerökologie ein Instrument zur zielorientierten Planung von Revitalisierungsmaßnahmen an den Gewässern I. und II. Ordnung entwickelt. Mit der Landesstudie Gewässerökologie werden Gewässerstrecken identifiziert, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur sinnvollerweise durchgeführt werden sollten. Sie gibt zudem Hinweise, welche Art von Maßnahmen zur Behebung der vorhandenen strukturellen Defizite jeweils geeignet und erforderlich ist.
Hier gelangen Sie zur offiziellen Seite der Landesstudie Gewässerökologie.
Untere Flurneuordnungsbehörde
Bei der Entwicklung des ländlichen Raums hat die Flurneuordnung eine wichtige Schlüsselfunktion. Sie ist ein umfassendes Instrument, um die Arbeits- und Produktionsbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Durch eine zielgerichtete Planung und Bodenordnung kann der Naturschutz bei der Umsetzung seiner Aufgaben unterstützt werden.
Für die Entwicklung eines Biotopverbunds sind die Möglichkeit einer gestaltenden Grundstücksneuordnung und ein vorausschauendes Flächenmanagement von zentraler Bedeutung. Hierbei werden konkurrierende Nutzungsansprüche zum Beispiel zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Infrastruktur, das heißt zwischen privaten und öffentlichen Interessen entflochten und eigentumsrechtlich gelöst.
Vor der Anordnung eines Flurneuordnungsverfahrens wird im Zuge einer sogenannten Ökologischen Voruntersuchung ermittelt, welche besonderen ökologischen Wertigkeiten im Verfahrensgebiet zu berücksichtigen sind. Dabei werden die potenziell vorkommenden Zielarten ebenso wie vorhandene naturschutzfachliche Planungen (zum Beispiel Biotopkartierungen, Managementpläne für Natura 2000-Gebiete, ...) sowie der Fachplan Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans in die Überlegungen einbezogen. Wenn später mit den Trägern öffentlicher Belange (Behörden, Vereine) Einvernehmen über die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebiets erzielt ist, kann der Plan von der oberen Flurbereinigungsbehörde – dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) – genehmigt werden.
Ein Flurneuordnungsverfahren kann auch vorrangig zu dem Zweck, ein Biotopverbundsystem zu schaffen oder zu vervollständigen, eingeleitet werden. Dabei werden die
landschaftspflegerischen Planungen und der Flächenerwerb ganz gezielt auf den Fachplan Landesweiter Biotopverbund ausgerichtet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des LGL Flurneuordnung für den Biotopverbund.
Forstverwaltung
Landesforstverwaltung (LFV)
Die Landesforstverwaltung hat die hoheitliche Aufsicht über den Wald in Baden-Württemberg und ist für Beratung und Betreuung des Kommunal- und Privatwaldes zuständig. Durch waldbauliche Maßnahmen (zum Beispiel Alt und Totholzkonzept und Waldrandgestaltung), Beteiligung an kommunalen Biotopverbundplanungen und der Eingriffsbewältigung ist sie an der Umsetzung beziehungsweise Sicherung des Biotopverbunds beteiligt. Auch die Jagdausübenden und Wildtierbeauftragten unterstützen durch ihre Gebietskenntnis und Umsetzung von Maßnahmen den Lebensraumverbund.
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA)
Die FVA ist eine dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg nachgeordnete Forschungseinrichtung des Landes für den Wald und die Forstwirtschaft. Sie leistet Forschung, Monitoring, Fortbildung und die Beratung von Politik, Verwaltung und Betrieben.
Am FVA-Wildtierinstitut erarbeitet, erprobt und betreut die eigens dafür eingerichtete „Fachstelle zur Umsetzung des Generalwildwegeplans“ die Grundlagen, Arbeitshilfen sowie Maßnahmen zum Generalwildwegeplan (GWP).
Die Abteilung Waldnaturschutz hat eine Karte entwickelt, die den ökologischen Aufwertungsbedarf an Waldbächen aufzeigt und erarbeitet ein Fachkonzept für einen Biotopverbund innerhalb und zwischen Waldlebensräumen.
Wildtierbeauftragte (WTB)
Die Wildtierbeauftragten (WTB) sind die zentralen Ansprechpersonen rund um das Thema Wildtiere in den Landkreisen. Zu ihrem Aufgabenbereich (§ 61 JWMG) zählt unter anderem die Beratung und Unterstützung öffentlicher Stellen bei der Sicherung der Wildtierkorridore, die fachliche Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen für den GWP, sowie das Aufzeigen der Wildunfallproblematik.