LAK Libellen
Im Rahmen des Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt entwarf die LUBW eine landesweite Artenkartierung Libellen. Diese wird seit 2020 zusammen mit der Schutzgemeinschaft Libellen Baden-Württemberg e.V. (SGL) durchgeführt. Das Projekt "Landesweite Artenkartierung - Libellen" findet an ausgewählten Gewässern statt und die Artengruppe wird mit standardisierten Methoden kartiert.
LAK Libellen verfolgt das Ziel, Daten für die FFH-Berichtspflicht zur Verfügung zu stellen und Daten aller Libellenarten auf Landesebene zu erfassen. Libellen spiegeln wie kaum eine andere Tiergruppe in ihrer Verbreitung die aktuellen Umweltbedingungen wieder. Viele Arten sind ausbreitungsstark, andere ökologisch extrem anspruchsvoll oder beides zu gleich. Eine Vielzahl von Faktoren führt bei dieser Artengruppe zu einer sehr schnellen Veränderung in der Verbreitung und der damit verbundenen Bestandssituation. Klimatische Veränderungen zählen neben der Intensivierung der Kulturlandschaft und dem Flächenverbrauch zu den treibenden Kräften. Viele Arten, die noch vor wenigen Jahrzehnten sehr selten waren, wie Feuerlibelle oder Frühe Heidelibelle, sind nun prominent anzutreffen. Andere ehemalige „Allerweltsarten“, wie die Gefleckte Heidelibelle oder die Glänzende Binsenjungfer befinden sich in einem massiven Bestandsrückgang. Die Aktualisierung von Artinformationen steht in diesem Projekt im Vordergrund. Die Verwendung aktueller Artdaten ist vielfältig, so dienen sie zur Erfüllung der FFH-Berichtspflicht, als Grundlage für die Rote Liste und nicht zuletzt zur Steuerung von Artenschutzmaßnahmen.
Die Erfassung der FFH-Arten erfolgt rein qualitativ an 8 verschiedenen Gewässern/Gewässerabschnitten oder passenden Lebensräumen je Raster. Die Angabe der Quantität ist fakultativ. Weitere festgestellte Libellenarten sollen ebenfalls aufgezeichnet werden.
Um einen generellen Überblick über den Bestand und die Entwicklung der Libellenfauna zu erhalten, werden im Land zufällig verteilte (Stich-)Probeflächen kartiert. Neben den Arten und ihrer Quantität ist die Gewässerbeschaffenheit zu dokumentieren. Eine Grundvoraussetzung bei der Wahl der Stichprobenflächen ist ihre Repräsentativität für einen der Naturräume der 3. Ordnung in Baden-Württembergs sowie die Gewährleistung einer langfristigen Bearbeitung. Die Aufwandsentschädigung wird pauschal je Raster bzw. Langzeitprobefläche im Erfassungsjahr vergütet.
Libellen gelten als Indikatoren für die Veränderungen der Umwelt von terrestrischen und aquatischen Lebensräumen. Bei der überschaubaren Artenzahl und relativ guten Bestimmbarkeit ist die Zusammenarbeit von Ehrenamtlichen möglich. Mitglieder der SGL erhalten für Kartierung und Datenaufbereitung eine pauschale Aufwandsentschädigung.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der SGL. Bei Fragen rund um die LAK Libellen wenden Sie sich bitte an die SGL, welche das Projekt koordiniert.