Nachhaltigkeit
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Entwicklung kommunaler Nachhaltigkeitsstrategien
Zu jedem gesetzten Ziel gehört eine Strategie, um dieses zu erreichen. Bei der Ausarbeitung professioneller und wirkungsvoller Nachhaltigkeitsstrategien steht die LUBW den Kommunen helfend zur Seite.
Kommunale Nachhaltigkeitsstrategien bilden die Grundlage zur Erreichung der selbstgesteckten Zielen im Rahmen der Agenda 2030. Je besser diese Strategien, desto einfacher auch der Weg zur Nachhaltigkeit. Bei der Erstellung und der Weiterentwicklung kommunaler Nachhaltigkeitsstrategien stehen unter anderem folgende Fragen im Fokus:
- Sind die kommunalen Nachhaltigkeitsstrategien umfassend nachhaltig - also ökologisch, ökonomisch und sozial - ausgerichtet?
- Werden sie regelmäßig fortgeschrieben?
- Werden Zivilbevölkerung und zentrale Akteure in der Kommune daran beteiligt?
- Wie erfolgt die Umsetzung?
Um Kommunen bei der Erstellung professioneller und wirkugnsvoller Strategien zu unterstützen, bietet das Land die Förderung einer externen Beratung an. Diese Unterstützung umfasst folgende Punkte:
- Erstellung und Weiterentwicklung umfassender Nachhaltigkeitsstrategien
- strategische Ausrichtung auf Nachhaltigkeit bei neuen oder bestehenden Planungen, (thematischen) Konzepten und Strategien
- perspektivische Ausrichtung kommunaler Vorhaben auf Nachhaltigkeit
Gefördert werden bis zu 40 Beratungsstunden, in begründeten Fällen ist eine Aufstockung möglich.
Zur Beratung ist von der Beraterin oder dem Berater ein Fachbericht mit den wesentlichen Ergebnissen zu erstellen. Der Fachbericht wird mit der Kommune abgestimmt und gemeinsam mit dem aktualisierten Fragenkatalog „Aktivitäten für eine nachhaltige Kommunalentwicklung“ von der Beraterin oder dem Berater der LUBW mit Rechnungsstellung vorgelegt. Die im aktualisierten Fragenkatalog (siehe Anlage 2) dokumentierten Nachhaltigkeitsaktivitäten der Kommune werden im „Schaufenster“ der Kommunalen Initiative auf der Homepage der Nachhaltigkeitsstrategie veröffentlicht und nach außen sichtbar gemacht, um den Erfahrungsaustausch unter den Kommunen zu erleichtern.
Um diese Beratungsdienstleistung zu beantragen genügt aufgrund der vorangegangenen Perspektivberatung das Ausfüllen der "Anzeige zur geplanten Inanspruchnahme einer Beratungsleistung" mit einer kurzen Beschreibung des geplanten Vorhabens. Für alle Fragen, Interessensbekundungen und Anträge steht das N!-Büro der LUBW gerne jederzeit zur Verfügung:
Kontakt zum Nachhaltigkeitsbüro der LUBW:
Email: nachhaltigkeitsbuero@lubw.bwl.de
Telefon: 0721/5600-1406
Praxisbeispiele:
Dieses Angebot wurde im Jahr 2024 neu eingeführt. Bisher wurde keine entsprechende Beratung durchgeführt.