Nachhaltigkeitsberichterstattung

 

Die Titelseite des Nachhaltigkeitsberichts der LUBW aus dem Jahr 2023. Dargestellt ist ein Kompass.

 

Mit Nachhaltigkeitsberichten (N!-Berichten) können Kommunen ihre vielfältigen Aktivitäten für eine nachhaltige Zukunftsgestaltung insgesamt erfassen, bilanzieren, strukturieren und dokumentieren.

Den Handlungsfeldern werden Nachhaltigkeitsindikatoren als Kennzahlen zugeordnet. Die meist in Jahreszahlen und pro Einwohner dargestellten Indikatoren zeigen Fortschritte auf oder verdeutlichen den Handlungsbedarf.
N!-Berichte können Status-Quo-Beschreibungen sein, die über den bisherigen Stand in Sachen kommunaler Nachhaltigkeit informieren. Sie können aber auch den Blick in die Zukunft richten, in dem sie klare Ziele formulieren und Maßnahmen benennen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Auf diese Weise kann aus dem Nachhaltigkeitsbericht auch ein Management-Instrument werden.

All das macht ein N!-Bericht zu einem nützlichen Werkzeug der nachhaltigen Kommunalentwicklung. Um dieses Werkzeug so niederschwellig wie möglich allen Kommunen zugänglich zu machen, wurde ein ausgiebiges, niederschwelliges und kostenloses Angebot für interessierte Kommunen ausgearbeitet.

Angebot des Nachhaltigkeitsbüros

Für engagierte Kommunen mit ausreichenden Ressourcen wurden mehrere Arbeitshilfen zum Erstellen eines N!-Berichtes verfasst. Diese Dokumente geben einen einfachen Startpunkt sowie einen roten Faden, um den eigenen N!-Bericht kompetent und umfassend selbstständig zu verfassen.

Zusätzlich zu den kostenfreien Informationsmaterialien wurde eine Beratungsförderung entwickelt. Mithilfe dieser können Kommunen professionelle Beratung rund um das Thema der N!-Berichterstattung erhalten.

Um den Start so einfach wie möglich zu gestalten, wurde mit dem Leitfaden "N!-Berichte für Kommunen" ein Nachschlagewerk mit allen nötigen Informationen und Anleitungen zum Verfassen eines professionellen N!-Berichts. In ihm wird der Aufbau, der nötige Inhalt sowie Auflistung verschiedener Quellen für weitere Informationen und Daten festgehalten und vermittelt.

Entsprechend dieses Leitfadens wurde ein Musterbericht erstellt. Dieser soll als Beispiel, Orientierungshilfe und Inspiration dienen.

Alle Dokumente können über das N!-Büro der LUBW bezogen werden:

Email: nachhaltigkeitsbuero@lubw.bwl.de

Telefon: 0721/5600-1406

Zusätzlich zu dem bereitgestellten Informationsmaterial unterstützt das Land eine externe Beratung für die Erstellung bzw. die Fortschreibung eines N!-Berichts. Hierbei kann besonders auf Kommunenspezifische Belange und Projekte eingegangen werden.

Für die Erstellung eines N!-Berichts können bis zu 50 Beratungsstunden übernommen werden, für die Fortschreibung bis zu 30 Stunden. Um diese Beratungsdienstleistung zu beantragen genügt aufgrund der vorangegangenen Perspektivberatung das Ausfüllen der "Anzeige zur geplanten Inanspruchnahme einer Beratungsleistung" mit einer kurzen Beschreibung des geplanten Vorhabens.

Um diese Beratungsdienstleistung zu beantragen genügt aufgrund der vorangegangenen Perspektivberatung das Ausfüllen der "Anzeige zur geplanten Inanspruchnahme einer Beratungsleistung" mit einer kurzen Beschreibung des geplanten Vorhabens. Für alle Fragen, Interessensbekundungen und Anträge steht das N!-Büro der LUBW gerne jederzeit zur Verfügung:

Email: nachhaltigkeitsbuero@lubw.bwl.de

Telefon: 0721/5600-1406

Praxisbeispiele:

Bisher konnten folgende Kommunen mithilfe der Beratungsdienstleistung einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht ausarbeiten. Durch einen Klick auf den Namen der Kommune werden Sie zu deren Nachhaltigkeitsberichte weitergeleitet.

Für Details und weitere Bemühungen der Kommunen siehe auch aktive Kommunen.

Weitere Informationen zum Nachhaltigkeitsmanagement und dem Nachhaltigkeitsbericht der LUBW finden Sie hier.