Nachhaltigkeit
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Nachhaltige öffentliche Beschaffung
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Papier nachhaltig beschaffen – Tipps für eine Nachhaltige Öffentliche Beschaffung
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Nachhaltige Beschaffung ist das neue Normal!
Nachhaltiger Konsum ist nicht nur im privaten Einkauf wichtig. Auch und vor allem die öffentliche Beschaffung kann durch den Umstieg auf nachhaltige Produkte einen großen Beitrag leisten.
Nachhaltige Beschaffung ist ein Prozess, Produkte und Dienstleistungen zu beschaffen, die von der Herstellung bis zur Entsorgung, unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte, geringere Folgen für die Umwelt haben.
Die öffentliche Beschaffung macht mittlerweile mit etwa 400 Millarden Euro mehr als 10% des Bruttoinlandsprodukts aus. Damit ist sie als nicht unerheblicher Teil des Gesamtkonsums ein wichtiger Hebel in der Wirtschaft. Umso wichtiger also, dass die öffentlichen Beschaffungsstellen in Sachen nachhaltigem Konsum mit gutem Beispiel voran gehen.
Die Beschaffung vollständig auf nachhaltige Waren und Dienstleistungen umzustellen kann im ersten Moment eine große Herausforderung darstellen. Gerade für kleinere und finanziell schwächere Kommunen kann diese Hürde erst einmal unüberwindbar wirken. Doch nicht selten beruht dies in großen Teilen auf Misverständnissen und der teils unübersichtlichen Marktsituation. Die Beschaffung nachhaltiger, hochwertiger Produkte bringt viele Vorteile mit sich. Um diese Vorteile aufzuzeigen und für so viele Kommunen wie möglich zugängig zu machen, bietet das N!-Büro der LUBW ein breites Angebot im Bereich der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung an.
Neben einer kostenfreien und niederschwelligen Seminarreihe zu den unterschiedlichsten Themenfeldern rund um die nachhaltige Beschaffung kann auch eine individuelle Beratung zu spezifischen Themen der Kommune durch von der LUBW finanzierte, qualifizierte Personen erfolgen. Alle relevanten Aspekte für die Auswahl und Abwägung der Waren und Dienstleistung werden dabei betrachtet:
Ökonomische Aspekte
- Anschaffungskosten
- Wartung
- Lebensdauer und Wiederbeschaffung
Ökologische Aspekte
- Fußabdrücke der Produkte (Schadstoffe, Emissionen etc.)
- Verwendung nachwachsender Rohstoffe
- Produktionsstandards
- Recyclierbar- und Rückbaufähigkeit
Soziale Aspekte
- Arbeits- und Anbaubedingungen
- Regionalität der Produktion
- Lieferkettenbetrachtung
Vorteile der nachhaltigen Beschaffung
Werden die genannten Produkte und Dienstleistungen nachhaltig beschafft, hat dies sowohl für die öffentliche Hand als auch für die Gesellschaft, die Umwelt und das Wohl zukünftiger Generationen mehrere Vorteile:
- Gute Produkte und Dienstleistungen können unter dem Strich kostengünstiger sein, wenn nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Folgekosten berücksichtigt werden.
- Der nachhaltige Einkauf ist ein wichtiger Beitrag zum Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz und trägt damit aktiv zur Umsetzung der baden-württembergischen Umweltpolitik bei.
- Die verwendeten öffentlichen Gelder fördern ökologische und fair erzeugte Produkte und unterstützen damit zukunftsfähige Wirtschaftsstrukturen.
- Die Einhaltung von Sozialstandards und eine faire Entlohnung sorgen für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen, sowohl regional als auch global.
- Das Beschaffungsverhalten der öffentlichen Hand nimmt eine Vorbildfunktion ein, die von Unternehmen und privaten Verbrauchern wahrgenommen wird und zur Nachahmung anregt.
Im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen unterliegt die öffentliche Beschaffung einem umfangreichen Regelwerk, das den Ablauf eines Vergabeverfahrens näher bestimmt.
Abhängig vom Auftragswert sind dabei entweder europäische, nationale oder landesspezifische Bestimmungen einzuhalten.
Unabhängig vom Auftragswert ist es im Vergabeverfahren grundsätzlich möglich, Anforderungen an die Nachhaltigkeit der beschafften Güter oder Dienstleistungen zu stellen, solange die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz, des freien Warenverkehrs, der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs eingehalten werden.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erlaubt es ausdrücklich, soziale und umweltbezogene Aspekte in das Vergabeverfahren einzubeziehen (§ 97 Absatz 3 GWB).
Landesgesetze und Verwaltungsvorschriften geben einzelne Aspekte der nachhaltigen Beschaffung vor.
Einen guten Überblick über Vorschriften, die Kommunen bei der nachhaltigen Beschaffung verbindlich anwenden müssen oder freiwillig einhalten können, gibt die „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ (VergabeVwV). Die vollständige neue VergabeVwV in Baden-Württemberg, die im gemeinsamen Amtsblatt des Landes erschienen ist, können Sie als PDF-Dokument herunterladen.
Die aktualisierte Broschüre aus dem Jahr 2020 informiert über die Möglichkeiten der öffentlichen Beschaffung, umweltfreundliche und fair gehandelte Produkte bei Ausschreibungen zu berücksichtigen. Die große Marktmacht der öffentlichen Verwaltungen reicht weit über die Landesgrenzen hinaus und kann positive Änderungen in vielen Bereichen und Regionen anstoßen.
Leitfaden Nachhaltige Beschaffung (pdf, 2,2 MB)
Konkrete und nützliche Zusatzinformationen zum Leitfaden Nachhaltige Beschaffung liefern die Wegweiser zu einzelnen Produkten und Dienstleistungen. Aktuell stehen folgende Produktwegweiser zur Verfügung.
Produktwegweiser Büroverbrauchsmaterialien (pdf, 1,6 MB)
Produktwegweiser Ökostrom (pdf, 4,2 MB)
Produktwegweiser Lärmarme Baumaschinen (pdf, 1,1 MB)
Produktwegweiser Recyclingpapier (pdf, 2,4 MB)
Produktwegweiser Reinigungsdienstleistungen (pdf, 1,1 MB)
Produktwegweiser Steine (pdf, 1,2 MB)
Produktwegweiser Arbeitskleidung (pdf, 2,0 MB)
Produktwegweiser Sportbälle (pdf, 1,1 MB)
Produktwegweiser Nachhaltige Raumausstattung für Schulen (pdf, 2,2 MB)
Weitere Hilfe bei der Auswahl verschiedener nachhaltiger Produkte liefert der nachhaltige Warenkorb des RENN-Netzwerks.
In den Online-Seminaren wird pro Termin ein Bereich der nachhaltigen Beschaffung im Detail beleuchtet. Jedes Seminar besteht aus einem Fachvortrag einer spezialisierten Fachperson, einem praxisbezogegen einer im Beschaffungsvorgang erfahrenen Person sowie einem interaktiven Diskussionsteil für alle Teilnehmenden.
Die Seminare umfassen mittlerweile die 10 folgenden Themenbereiche:
- Einführung in die Nachhaltige Beschaffung
- Reinigungsdienstleistungen
- Schul- und Büromöbel
- IT-Geräte
- Siegelkunde
- Papier und Büromaterialien
- Textilien und Hygieneprodukte
- Lebensmittel
- Spielzeuge und Bälle
- Lebenszyklusberechnung
Die jeweiligen Termine und Details zur Anmeldung können dem Veranstaltungskalender des N!-Büros entnommen werden.
Mit den Schulungen direkt vor Ort können die individuellen Bedürfnisse einer Kommune im speziellen beleuchtet werden. Angeboten werden halbtägige und ganztägige Schulungen zu den Themenbereichen:
- Einführung in die Nachhaltige Beschaffung
- Siegelkunde
- Textilien
- Lebensmittel (Kantinenverpflegung/Catering)
- Büromaterial
- Reinigungsdienstleistungen
- Spielzeug und Bälle
- Schul- und Büromöbel
- Bürogeräte/IT-Produkte
- Fahrzeuge
Antragsverfahren:
Die Kommunen, Landratsämter, Regierungspräsidien oder weitere Organisationen des Landes beantragen die Schulungen formlos beim Nachhaltigkeitsbüro der LUBW:
Email: nachhaltigkeitsbuero@lubw.bwl.de
Telefon: 0721/5600-1406
Sie erklären sich bereit, bei Präsenzveranstaltungen die Schulung vor Ort durch Räumlichkeiten und Einladungen zu unterstützen. Für Online-Veranstaltungen kann die LUBW das Web-Konferenzsystem Webex einsetzen. Bei Einladung zur Konferenz durch die antragstellende Person ist diese frei, das zum Einsatz kommende System für die Videokonferenz zu wählen. Die Veranstaltung ist als Kooperationsveranstaltung im Rahmen der Schulungsoffensive Nachhaltige Beschaffung entsprechend auszuweisen. Die LUBW beauftragt eine referierende Person und trägt das entsprechende Honorar.
Zusätzlich zu den Themenspezifischen Angeboten kann ebenfalls eine Beratung rund um das allgemeine Thema der nachhaltigen Beschaffung in Anspruch genommen werden. Hierbei können mithilfe einer geeigneten, qualifizierten Fachperson kommunale Konzepte und Prozesse rund um die Beschaffung erstellt und begleitet werden. Vom Finden der größten Potentiale über die Beratung zu Nachhaltigkeitskriterien bis zum Erstellen einer Verwaltungsvorschrift kann spezifisch auf die Belange und Bedürfnisse der Kommune eingangen werden. Die Beratung umfasst jedoch keine Rechtsberatung zur nachhaltigen Beschaffung.
Initial können bis zu 30 Stunden angeboten werden. In begründeten Fällen zum Beispiel bei der Begleitung von Marktrecherchen oder Bieterdialogen auf Grundlage eines Zwischenberichts kann dieser Betrag aufgestockt werden.
Die Beraterin oder der Berater erstellt im Anschluss an die erfolgte Beratung in Abstimmung mit der Kommune einen Fachbericht. Der Fachbericht wird der Kommune zur Verfügung gestellt.
Um diese Beratung zu beantragen muss ein Antrag an das Nachhaltigkeitsbüro der LUBW gesendet werden Dieser muss folgendes enthalten:
- Beschreibung des Vorhabens bzw. Anlass der Beratung
- Die ausgefüllte Anlage 1: "Anlage 1 Anzeige zur geplanten Inanspruchnahme einer Beratungsleistung" des Beratungskatalogs
- Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechperson(en)
Kontakt zum Nachhaltigkeitsbüro der LUBW:
Email: nachhaltigkeitsbuero@lubw.bwl.de
Telefon: 0721/5600-1406
Praxisbeispiele:
Folgende Kommunen haben sich bereits zum Themenfeld der nachhaltigen Beschaffung beraten lassen:
- Bad Krotzingen
- Bad Saulgau
- Esslingen
- Frickingen
- Konstanz
- Ludwigsburg
- Rheinfelden
- Wildberg