Perspektivberatung

Die Transformation zur nachhaltigen Kommune ist eine große und wichtige Aufgabe. Also wo anfangen? Und was können einzelne Kommunen überhaupt zur Nachhaltigkeit beitragen?

Die Perspektivberatung bietet interessierten Kommunen eine Richtschnur für Ihren Weg hin zur nachhaltigen Kommunalentwicklung. Die Perspektivberatung soll Kommunen helfen, ohne großen Eigenaufwand eine erste Bestandsaufnahme zu ihren Nachhaltigkeitsaktivitäten zu erstellen und daraus Handlungsoptionen abzuleiten. Gleichzeitig stellt sie als Pflichtmodul die Vorraussetzung für eine weitere Beratung bezüglich der Nachhaltigkeitsprozesse dar.

Was beinhaltet die Perspektivberatung?

Mögliche Fragestellungen der Perspektivberatung umfassen zum Beispiel:

  • Wo steht die Kommune aktuell beim Thema Nachhaltigkeit?
  • Welche Herausforderungen, Schwerpunkte und Themen stehen bei der Kommune im Vorder- und Mittelpunkt?
  • Welche Handlungsansätze gibt es? Hat die Kommune schon (konkrete) Vorstellungen und Ideen?
  • Welche Maßnahmen versprechen beim aktuellen Stand den größten Schritt hin zu einer nachhaltigen Kommunalentwicklung?

Gefördert werden bis zu 16 Beratungsstunden.

Nach Abschluss der Beratung werden die Ergebnisse in einem Fachbericht als Ideenskizze zusammengefasst und der Kommune zur Verfügung gelegt. Diese Skizze hat den aktuellen Stand sowie die Entwicklungsmöglichkeiten der Kommune hin zu einer nachhaltigen Kommunalentwicklung aufzuzeigen inkl. Vorschläge für weitere Schritte. Nach Abschluss der Perspektivberatung kann die Förderung weiterer Beratungsmodule beantragt werden.

Der komplette Beratungskatalog des Nachhaltigkeitsbüros sowie alle nötigen Anträge können über den Publikationsdienst der LUBW heruntergeladen werden.

Ablauf und Antrag

Für alle Fragen, Anmerkungen und die Anfragen steht das N!-Büro der LUBW jederzeit zur Verfügung. Dabei wird jede Anfrage individuell behandelt und bearbeitet.

Kontakt zum Nachhaltigkeitsbüro der LUBW:

Email: nachhaltigkeitsbuero@lubw.bwl.de

Telefon: 0721/5600-1406

Nach Bekunden des Interesses und Prüfung durch das N!-Büro kann nach den folgenden Anweisungen der formelle Antrag gestellt werden.

Für die Bearbeitung und Genehmigung des Antrags benötigt das N!-Büro einige Angaben zur Einordnung der Anfrage sowie zur Auswahl einer geeigneten Beratungsperson.

Hierfür muss neben der Anzeige zur geplanten Inanspruchnahme einer Beratungsleistung auch der zugehörige Fragenkatalog möglichst präzise ausgefüllt werden. Der Fragebogen gibt einen ersten Blick auf den Status quo in Ihrer Kommune bezüglich der Nachhaltigkeit in folgenden Bereichen:

  • Strategien und Konzepte
  • Aktivitäten
  • Nachhaltigkeit in der Verwaltung
  • Rolle der Nachhaltigkeit als Querschnittsaufabe
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Erfahrungen mit dem Nachhaltigkeitscheck
  • Nachhaltige Beschaffung
  • Einbindung der Bürgerschaft
  • Globale Verantwortung

Die Inhalte des Fragebogens verwendet das N!-Büro zur Erstellung eines kommunalen Steckbriefs, der auf der Homepage unter „Aktiven Kommunen“ veröffentlicht wird.

Folgendes muss der Antrag grundsätzlich enthalten und kann bereits im Vorfeld vorbereitet werden:

  • Anlage 1: "Anzeige zur geplanten Inanspruchnahme einer Beratungsleistung"
  • Anlage 2: "Fragekatalog Aktivitäten für eine nachhaltige Kommunalentwicklung"
  • Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechperson(en)

Für die Beratung steht ein Pool aus erfahrenen, kompetenten Fachpersonen zur Verfügung. Für jede Anfrage schlägt das N!-Büro eine dieser Personen vor. Nach Auswahl der beratenden Person folgt die Beratung möglichst zeitnah.

Für die Qualitätssicherung und Fortentwicklung des Beratungsangebots des N!-Büros sind Informationen und Feedback zur Wirksamkeit des Angebots wichtig. Daher ist jede Rückmeldung über aus der Beratung resultierende Maßnahmen und Projekte sowie jede konstruktive Kritik willkommen:

  • Wie haben Sie das Antrags- und Genehmigungsverfahren erlebt? Können wir dieses für Kommunen einfacher und niedrigschwelliger gestalten?
  • Waren Sie zufrieden mit der zugewiesenen Beratungsperson und der erhaltenen, fachlichen Beratung?
  • Was hat die Beratung in ihrer Kommune erreicht? Wurden konkrete Schritte unternommen? Wurden die Vorschläge und gemeinsam erarbeiteten Punkte umgesetzt?
  • Hat das zur Verfügung stehende Angebot Ihre Bedürfnisse abgedeckt? Falls nicht, in welche Richtung müsste dies erweitert werden, um das zu gewährleisten?

Jegliches Feedback und jede Kritik ist natürlich völlig freiwillig und soll lediglich der Verbesserung des Angebots dienen und wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Praxisbeispiele

Einige Kommunen haben von der LUBW geförderte Perspektivberatung bereits in Anspruch genommen:

  • Aalen
  • Baiersbronn
  • Frickingen
  • Landkreis Alb-Donau
  • Malsch
  • Radolfzell
  • Pfinztal
  • Renningen
  • Schwaigern
  • Weil der Stadt
  • Weilheim

Für Details und weitere Bemühungen der Kommunen siehe auch aktive Kommunen.