null Hirschkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758)



Der braunschwarze Hirschkäfer ist mit 8 cm Gesamtlänge die größte und imposanteste heimische Käferart. Die deutlich größeren Männchen haben einen breiten Kopf und kastanienbraune, geweihartige Oberkiefer. Auch Kümmerformen mit kurzen, spießartigen Oberkiefern sind bekannt. Besonders auffällig sind die Männchen, wenn sie abends - fast aufrecht in der Luft stehend - durch lichte Wälder oder entlang von Waldrändern fliegen, um sogenannte Rendezvousplätze anzusteuern.
Entwicklungsdauer: etwa 5 - 7 Jahre
Flugzeit: Ende April bis Mitte August
Gesamtverbreitung:
Das Verbreitungsgebiet des Hirschkäfers erstreckt sich von der Iberischen Halbinsel über fast ganz Europa bis in südöstliche Gebiete Russlands. Im Norden erreicht die Art das mittlere England und Südschweden, im Süden Sizilien und Griechenland. Die Art kommt auch im Kaukasus und im Nahen Osten vor. In Deutschland liegen die Verbreitungsschwerpunkte im Südwesten, Westen und in der Mitte. Die Art fehlt an den Küsten und in großen Teilen Bayerns.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
Die Art ist in Baden-Württemberg in den wärmebegünstigten niederen Lagen relativ weit verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte sind die Oberrheinebene einschließlich der angrenzenden Vorberge des Schwarzwaldes sowie die Neckar-Tauber-Gäuplatten und das Schwäbische Keuper-Lias-Land. Im Südosten des Landes fehlt die Art dagegen fast völlig.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Die Vorkommen in den Verbreitungsschwerpunkten sind stabil, in klimatisch ungünstigeren Bereichen sind Rückgänge möglich.
Haben Sie einen Hirschkäfer beobachtet? Bitte melden Sie uns Ihren Fund über unsere Meldeplattform.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
3 gefährdet | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | - | - | II | - | - | besonders geschützt | - |
Gefährdungsursachen
- tiefe Bodenbearbeitung
- Einbringung nicht lebensraumtypischer Gehölze
- Beseitigung alter Baumstümpfe
- Fällen alter, anbrüchiger Eichen
- Erhaltung von liegendem, starken Totholz
- Belassen von ausgewählten, alten Eichenbeständen in Parks und im Wald
- Erhaltung sonstiger, ausgewählter starker Laubbäume und alter Obstbäume
- Erhöhung des Anteils alter Eichen und Obstbäume; Eichen verstärkt in Alters- und Zerfallsphase überführen
- Anwendung geeigneter Verjüngungsverfahren zur Sicherung der Eichenverjüngung
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des 111-Arten-Korbs
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Hirschkäfers und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | unbekannt | günstig | günstig |
Gesamtbewertung | günstig |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)