null Hirschkäfer - Lucanus cervus (Linnaeus, 1758)
Der braunschwarze Hirschkäfer ist mit 8 cm Gesamtlänge die größte und imposanteste heimische Käferart. Die deutlich größeren Männchen haben einen breiten Kopf und kastanienbraune, geweihartige Oberkiefer. Auch Kümmerformen mit kurzen, spießartigen Oberkiefern sind bekannt. Besonders auffällig sind die Männchen, wenn sie abends - fast aufrecht in der Luft stehend - durch lichte Wälder oder entlang von Waldrändern fliegen, um sogenannte Rendezvousplätze anzusteuern.
Gesamtlänge: max. 8 cm
Entwicklungsdauer: etwa 5 - 7 Jahre
Flugzeit: Ende April bis Mitte August
Der Hirschkäfer ist vor allem in alten Laubwäldern - vorzugsweise mit Eichen - sowie an Waldrändern, Parks, Obstwiesen und Gärten mit einem möglichst hohen Anteil an alten und absterbenden Bäumen zu finden. Zur Entwicklung benötigen die Larven morsche Wurzelstöcke in mindestens 40 cm Tiefe.
Eichen mit Leckstellen stellen die bevorzugten Rendezvousplätze der Hirschkäfer dar. Dort treffen sich beide Geschlechter, um austretende Baumsäfte zu lecken und sich zu paaren. Oft kämpfen mehrere Männchen um ein Weibchen, wobei größere Exemplare mit ihren Zangen kleinere Rivalen leichter aushebeln können und vom Baum werfen. Das siegreiche Männchen bewacht das Weibchen mehrere Tage, bis es zur Fortpflanzung kommt. Das Weibchen sucht z.B. morsche Stümpfe oder Wurzelbereiche noch lebender Eichen auf, die sich für die Entwicklung der Larven eignen, und gräbt sich zur Eiablage bis zu einem Meter tief in die Erde ein. Zwei Wochen später schlüpfen die Larven. Sie ernähren sich von morschem, feuchten, verpilzten Holz, welches sie nach und nach in Humus verwandeln. Nach 5 bis 7 Jahren verlassen sie dann das Brutholz und verpuppen sich in sogenannten Puppenwiegen. Dies sind in der Erde angelegte Höhlungen, in denen die Larve aus Mulm und Erde einen Kokon fertigt. Noch im Herbst erfolgt die Umwandlung zum Käfer, der aber erst im nächsten Frühjahr an der Erdoberfläche erscheint.
Das Verbreitungsgebiet des Hirschkäfers erstreckt sich von der Iberischen Halbinsel über fast ganz Europa
bis in südöstliche Gebiete Russlands. Im Norden erreicht die Art das mittlere England und Südschweden, im Süden Sizilien und Griechenland. Die Art kommt auch im Kaukasus und im Nahen Osten vor. In Deutschland liegen die Verbreitungsschwerpunkte im Südwesten, Westen und in der Mitte. Die Art fehlt an den Küsten und in großen Teilen Bayerns.
Verbreitung in Baden-Württemberg:
Die Art ist in Baden-Württemberg in den wärmebegünstigten niederen Lagen relativ weit verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte sind die Oberrheinebene einschließlich der angrenzenden Vorberge des Schwarzwaldes sowie die Neckar-Tauber-Gäuplatten und das Schwäbische Keuper-Lias-Land. Im Südosten des Landes fehlt die Art dagegen fast völlig.
Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg:
Die Vorkommen in den Verbreitungsschwerpunkten sind stabil, in klimatisch ungünstigeren Bereichen sind Rückgänge möglich.
Haben Sie einen Hirschkäfer beobachtet? Bitte melden Sie uns Ihren Fund über unsere Meldeplattform.
Rote Liste | Schutzstatus | Verordnungen und Richtlinien | |||||||
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BW | D | BNatSchG | EG-VO 338/97 Anhang | FFH-Richtlinie Anhang | BArtSchV | ||||
3 gefährdet | 2 stark gefährdet | besonders geschützt | - | - | II | - | - | besonders geschützt | - |
Gefährdungsursachen
- tiefe Bodenbearbeitung
- Einbringung nicht lebensraumtypischer Gehölze
- Beseitigung alter Baumstümpfe
- Fällen alter, anbrüchiger Eichen
- Erhaltung von liegendem, starken Totholz
- Belassen von ausgewählten, alten Eichenbeständen in Parks und im Wald
- Erhaltung sonstiger, ausgewählter starker Laubbäume und alter Obstbäume
- Erhöhung des Anteils alter Eichen und Obstbäume; Eichen verstärkt in Alters- und Zerfallsphase überführen
- Anwendung geeigneter Verjüngungsverfahren zur Sicherung der Eichenverjüngung
Schutzprojekte
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg
- Art des 111-Arten-Korbs
Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht.
FFH-Gebiete
Eine Karte der FFH-Gebiete mit Vorkommen des Hirschkäfers und weitere Informationen zu den Gebieten erhalten Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
Erhaltungszustand
Verbreitungsgebiet | Population | Habitat | Zukunftsaussichten | |
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Einzelbewertung | günstig | unbekannt | günstig | günstig |
Gesamtbewertung | günstig |
Stand: 2019
Erhaltungszustand aller FFH-Arten in Baden-Württemberg (pdf; 0,3 MB)
Beeinträchtigung, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (pdf; 2,0 MB)