Landesweiter Wettbewerb
zur Förderung von Naturerfahrungsräumen in Baden-Württemberg

Bilderleiste: Aufnahmen aus dem Naturerfahrungsram "Am Bächle" in Vaihingen an der Enz; von rechts nach links: Weidengefelcht, Weinbergschnecke, Storchenschnabelblüten, Sandfläche auf einer Wiese, Informationstafel, Wiese mit Gebüsch ,

Der Wettbewerb zur „Förderung von Naturerfahrungsräumen (NER) für die Gemeinden in Baden-Württemberg" wird 2017 zum ersten Mal ausgeschrieben und richtet sich an alle Städte und Gemeinden im Land. Ziel ist es, in jedem Regierungsbezirk bis 2020 die Anlage von zwei Naturerfahrungsräumen zu fördern.

Durch den Wettbewerb können maximal 8 Kommunen, möglichst in jedem Regierungsbezirk zwei Kommunen, mit jeweils maximal 10.000 € unterstützt werden.

Teilnahme- und Förderbedingungen:

  • Teilnahmeberechtigt sind alle Kommunen in Baden-Württemberg.
  • Es dürfen sich nur Kommunen bewerben, die einen NER mit den in der Ausschreibung genannten Merkmalen neu einrichten möchten. Begonnene oder bereits umgesetzte Projekte können nicht in den Wettbewerb eingebracht werden.
  • Die Zweckbestimmung der Fläche als NER muss rechtlich auf mind. 10 Jahre gesichert werden.
  • Die Kommune verpflichtet sich, für alle Folgekosten aufzukommen. Die Verkehrssicherung muss geregelt sein und ein Pflegekonzept muss vorliegen.
  • Das Preisgeld kann ausschließlich für Planungs- und Umsetzungskosten zur Anlage eines NERs verwendet werden.
  • Grunderwerbskosten und Personalkosten der Kommune werden nicht gefördert.
  • Die Umsetzung der geplanten Gestaltungsmaßnahmen muss bis Ende 2019 erfolgen.
  • Dem Antrag sind ein Lageplan des Geländes, ein maßstäblicher Gestaltungs- und ein Kostenplan sowie ein Pflegekonzept beizulegen. Der Kostenplan muss Angaben zur initialen Gestaltung und zum Pflegekonzept enthalten.

Bei der Bewertung der Anträge durch die Jury, wird die Größe der Kommune berücksichtigt.

Bewerbungsverfahren und Bewerbungsfrist

Aus formalen Gründen können ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt werden, die unter Verwendung dieses offiziellen Bewerbungsformulars eingehen.

Bitte senden Sie die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 30.06.2018 in elektronischer Form an Biologische-Vielfalt@lubw.bwl.de und postalisch an folgende Adresse:     

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Referat 25.1 Artenschutz „NER-Wettbewerb"
Griesbachstr. 1-3
76185 Karlsruhe

Eine Rückgabe der Unterlagen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich, sie werden nach Abschluss des Wettbewerbs vernichtet.

Jury
Die Entscheidung über die Preisvergabe fällt eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Landesnaturschutzverbandes, des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, des Städte- und Gemeindetags und aus dem Bereich Bildung und Forschung. Im Anschluss an die Bewertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt die Benachrichtigung und Bekanntgabe der förderfähigen Anträge.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Download: Bewerbungsunterlagen mit Planungs-, Gestaltungs- und Pflegehinweisen sowie Literaturempfehlungen [pdf, 124KB]

Ansprechpartner
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Biologische-Vielfalt@lubw.bwl.de

Weiter Informationen zur Auftaktveranstaltung „Naturerfahrungsräume für die Gemeinden in Baden-Württemberg" finden Sie hier.