Natur und Landschaft
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Naturerfahrungsräume für die Gemeinden in Baden-Württemberg
Im Matsch panschen, durch Wiesen toben, kleine Staudämme oder Verstecke bauen oder Heuschrecken fangen und Frösche beobachten ... viele Kinder können diese Erfahrungen in der freien Natur heute nicht mehr machen. Es gibt viele Ursachen hierfür, aber Naturerfahrungen sind wichtig und Kinder benötigen diese für ihre Persönlichkeitsentwicklung sowie für die Bildung eines eigenen Umweltbewusstseins.
Das Konzept der „Naturerfahrungsräume (NER)" wurde in den 1990er Jahren entwickelt, um dem Rückgang an naturnahen Flächen auch im Wohnumfeld von Kindern entgegen zu wirken und den Kontakt zur Natur wieder zu ermöglichen. Mittlerweile hat der Begriff NER auch Einzug in das Bundesnaturschutzgesetz (§1 Abs. 6 BNatSchG) gefunden, wonach NER zu den Freiräumen im besiedelten oder siedlungsnahen Bereich gehören, die zu erhalten und dort wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen sind.
Ein Ziel und auch expliziter Umsetzungsschwerpunkt der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg ist es, das Konzept der Naturerfahrungsräume (NER) in Baden-Württemberg weiterzuentwickeln und umzusetzen. Mit einem Wettbewerb für Kommunen und einer Fachtagung, die sich an Städte und Gemeinden, Planerinnen und Planer, die Naturschutzverwaltung und Verbände richtet, soll die Idee der NER vorgestellt und deren Einrichtung gefördert werden. Bei geeigneter Gestaltung können NER nicht nur Kindern als Spielraum dienen, sondern auch der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.
In dieser Literaturliste [doc;25,5KB] finden Sie weiterführende, umfassende Definitionen und Informationen zum Thema "Naturerfahrungsräume".
Alles Wissenswerte und das Antragsformular zum landesweiten Wettbewerb zur Förderung von Naturerfahrungsräumen für die Gemeinden in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Informationen zur Auftaktveranstaltung am 25.September 2017 in Vaihingen an der Enz erhalten sie hier.