EMAS und ISO 14001

Neben der europäischen EMAS-Verordnung besteht mit der ISO 14001 ein weiterer Umweltmanagementstandard, den Unternehmen und Organisationen für den Aufbau eines Umweltmanagementsystems nutzen können. Die Norm wurde 1996 durch die ISO (International Organization for Standardization) verabschiedet und besitzt weltweite Gültigkeit. Der in Deutschland als DIN EN ISO 14001 geführte Standard ist Bestandteil einer ganzen Normenreihe zum betrieblichen Umweltmanagement – der sogenannten 1400er-Reihe. Ähnlich wie bei EMAS ist bei ISO 14001 eine Begutachtung durch unabhängige Zertifizierungsstellen und die Verleihung eines zeitlich befristeten Zertifikats möglich. Weltweit verfügen knapp 350.000 Unternehmensstandorte über ein entsprechend zertifiziertes Umweltmanagementsystem.

Ein Umweltmanagementsystem nach EMAS enthält die wesentlichen Bestandteile der ISO 14001. Nach der Überarbeitung der Umweltmanagementnorm ISO 14001 im Jahr 2015 hat die EU-Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten die Anhänge der EMAS-Verordnung überarbeitet, damit beide Systeme kompatibel sind. Das Resultat ist die Änderungs-Verordnung (EU) 2017/1505, die Anpassungen für die Umweltprüfung (Anhang I), die Anforderungen an das Umweltmanagementsystem (Anhang II) und die Umweltbetriebsprüfung (Anhang III) beinhaltet. Diese Veränderungsverordnung ist am 18.09.2017 in Kraft getreten. Sie gilt nun für Begutachtungen bei Neuregistrierungen und Verlängerungen. In bestimmten Fällen gelten Übergangsfristen.

Für EMAS-Betriebe ergibt sich ein geringfügiger Anpassungsbedarf, um ihr Umweltmanagementsystem gemäß den Änderungen der Anhänge I bis III anzupassen. Die grundsätzliche Systematik der Verordnung hat sich nicht geändert. Aufgrund der Anpassungen können Organisationen die Beziehungen zu ihren Anspruchsgruppen verbessern, indem sie deren Interessen stärker berücksichtigen. Das Aufgreifen von Chancen und Risiken unterstützt dabei, langfristige Trends, wie Klimarisiken oder Innovationspotenziale zu erkennen, Handlungsspielräume zu identifizieren und Fehlentwicklungen zu verhindern. Mit der verstärkten Betrachtung des Lebenswegs für Produkte bzw. Dienstleistungen wird eine Transparenz bezüglich der Umweltauswirkungen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen erreicht. Über die Anforderungen der ISO 14001 hinaus bestehen bei EMAS weiterhin die folgenden Erfordernisse:

  • Rechtskonformität
  • Die an EMAS teilnehmenden Organisationen müssen sämtliche für sie relevanten Umweltvorschriften ermitteln. Sie sind verpflichtet, diese einzuhalten und geeignete Verfahren einzuführen, die rechtlichen Anforderungen dauerhaft zu erfüllen.
  • Umweltleistungsverbesserung
  • EMAS betont die Verpflichtung der Organisationen, ihre tatsächliche Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Die Teilnehmer sollen dazu bewogen werden, ökologische Anstrengungen über den reinen Aufbau eines Umweltmanagementsystems hinaus zu unternehmen.
  • Umweltberichterstattung
  • Die EMAS-Verordnung fordert die Teilnehmer auf, mit interessierten Stellen einen offenen Dialog über die Umweltauswirkungen ihres Handelns zu führen. Zentrales Element der externen Kommunikation stellt die Veröffentlichung der Umwelterklärung dar.


Unter Umweltgesichtspunkten ist EMAS damit höher einzustufen. Gleichwohl stellt auch die ISO 14001 ein geeignetes Instrument zur ökologischen Ausrichtung von Unternehmen dar. Die Einbindung der ISO 14001 in das EMAS-System hat den Vorzug, dass EMAS validierte Betriebe sozusagen „en passant“ auch eine Zertifizierung nach ISO 14001 anstreben können, andererseits ermöglicht es den Anwendern ohne Doppelarbeit von der ISO 14001 auf EMAS weiterzugehen.

Weiterführende Informationen zum Thema: EMAS Novelle 2017/2019

Checkliste der wesentlichen Änderungen mit Umsetzungsbeispielen (Arqum GmbH)

Webinar: Hilfestellung zur EMAS Novelle (DIHK)