Multisite-Verfahren

Das sogenannte Multisite-Verfahren ermögicht die stichprobenartige Begutachtung in bestimmten Branchen. Die vereinfachte Begutachtungsmethode gilt für ausgewählte Branchen des Dienstleistungs- und Verwaltungssektors mit geringen Umweltauswirkungen. So ist es möglich, bei Erfüllung aller Voraussetzungen sowie in Absprache mit dem Umweltgutachter, die zu auditierenden Standorte nach Vergleichbarkeit zu gruppieren und nur eine zufällige Auswahl stichprobenartig vor Ort prüfen zu lassen. Die Managementzentrale der Organisation stellt weiterhin die Einhaltung aller Anforderungen von EMAS an allen Standorten sicher. Somit erhalten Organisationen bestimmter Branchen die Möglichkeit auch mit sehr vielen Standorten an EMAS teilzunehmen, bei gleichzeitiger Wahrung der Qualität von EMAS.

Für nachstehende Branchen ist das Verfahren zugelassen:

  • Erbringung v. Finanzdienstleistungen (NACE 64)
  • Versicherungen, Rückversicherungen u. Pensionskassen (ohne Sozialversicherung) (NACE 65)
  • Rechts- u. Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung (NACE 69)
  • Unternehmensberatung (NACE 70.2)
  • Vermittlung u. Überlassung v. Arbeitskräften (NACE 78)
  • Reisebüros, Reiseveranstalter u. Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen (NACE 79)
  • Sekretariats- u. Schreibdienste (NACE 82.1)
  • Kindergärten u. Vorschulen (NACE 85.1), Grundschulen (NACE 85.2)
  • Bibliotheken, Archive (NACE 91)

Die Anzahl der Standorte für eine stichprobenartige Begutachtung errechnet sich aus Wurzel der Anzahl der Standorte einer Gruppe multipliziert mit der Zahl zwei. Beispiel: bei einem Unternehmen mit 400 gleichartigen Filialen, müssen nur 40 stichprobenartig ausgewählte Filialen vor Ort geprüft werden (Quelle: Umweltgutachterausschuss 2017).

Weiterführende Informationen zum Thema: EMAS-Nutzerhandbuch