Umweltmanagement nach EMAS - Einführung
Die Videos der EU-Kommission Wer und was steckt hinter EMAS? und des Umweltbundesamtes Wie EMAS den Vollzug des Umweltrechts unterstützt geben einen guten Einblick für interessierte Betriebe, Organisationen und Behörden. EMAS, ein Kürzel für das englische Eco-Management and Audit Scheme, steht für die freiwillige Verpflichtung von Betrieben und Organisationen, den betrieblichen Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern. Im deutschsprachigen Raum ist EMAS als Öko-Audit oder Umwelt-Audit besser bekannt.
EMAS wurde auf der Grundlage der sog. EG-Öko-Audit-Verordnung 1993 in der Europäischen Union eingeführt. Es umfasst eine gründliche ökologische Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltsituation und der Umweltauswirkungen eines Unternehmens. Ziel ist es, den Verbrauch von Stoffen, Materialien und Ressourcen, wie Wasser und Energie, zu verringern. Kernelement der Öko-Audit-Verordnung ist der Aufbau eines „Umweltmanagementsystems“. Es soll Unternehmen in die Lage versetzen, eigene Umweltschutzziele festzulegen und diese mit einem modernen Management zu verfolgen. Nach Prüfung durch einen unabhängigen Umweltgutachter, erhält man eine Registrierungsurkunde und kann mit dem EMAS-Logo werben.
Für gewerbliche Unternehmen besteht seit 1995 die Möglichkeit, an EMAS teilzunehmen. Eine Erweiterungsverordnung von 1998 ebnete in Deutschland den Weg zur Teilnahme von Handel, Dienstleistungsunternehmen und Kommunalverwaltungen. Eine völlige Öffnung des Anwenderkreises auf alle Organisationen erfolgte nach längerer Überarbeitung der Ursprungsverordnung durch die am 27.04.2001 in Kraft getretene EMAS II. Die EU hat diese Verordnung novelliert. Die EMAS-Verordnung (EG) 1221/2009 ist als EMAS III am 11. Januar 2010 in Kraft getreten. Nach der Überarbeitung der Umweltmanagementnorm ISO 14001 im Jahr 2015 hat die EU-Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten die Anhänge der EMAS-Verordnung überarbeitet, damit beide Systeme kompatibel sind. Das Resultat ist die Änderungs-Verordnung (EU) 2017/1505, welche Anpassungen für die Umweltprüfung (Anhang I), die Anforderungen an das Umweltmanagementsystem (Anhang II) und die Umweltbetriebsprüfung (Anhang III) beinhaltet. Diese Veränderungsverordnung ist am 18.09.2017 in Kraft getreten. Sie gilt nun für Begutachtungen bei Neuregistrierungen und Verlängerungen. In bestimmten Fällen gelten Übergangsfristen.
Weitere Informationsquellen im Internet zum Thema Umweltmanagement
Ein Öko-Audit setzt sich aus einer Reihe von Bausteinen zusammen, wie die nachfolgende Grafik ("Der EMAS-Kreislauf") zeigt:
Von zentraler Bedeutung ist die sog. erste Umweltprüfung. Alle Bereiche des Unternehmens werden dabei unter die „ökologische Lupe“ genommen und mögliche Schwachstellen untersucht. Darauf aufbauend werden in einem Umweltprogramm die Ziele und Maßnahmen festgelegt, mit denen Schwachstellen behoben und Einsparungen erzielt werden sollen.
Flankierend dazu gilt es ein Umweltmanagementsystem im Betrieb einzurichten. Dahinter verbirgt sich eine umweltspezifische Organisationsstruktur mit Festlegungen zu Verantwortlichkeiten, Abläufen und Verhaltensweisen sowie deren Kontrolle. Abschließend wird nach einer internen Prüfung („funktioniert alles so wie man sich es vorstellt“) für die Öffentlichkeit eine zusammenfassende Umwelterklärung erstellt, die alle ermittelten Daten und Fakten enthält und über die angestrebten Verbesserungsziele informiert.
Ein staatlich zugelassener, unabhängiger Gutachter prüft das Managementsystem und die Umwelterklärung und erklärt sie für gültig. Ist diese Hürde genommen, wird das Unternehmen über die Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern in ein EMAS-Register eingetragen und darf mit dem EMAS-Logo werben.
Die einmal erfolgte Zertifizierung gilt nicht für alle Zeiten. Spätestens alle drei Jahre ist eine sog. Revalidierung durch den Umweltgutachter vorgeschrieben. Außerdem ist bei größeren Unternehmen eine jährliche Aktualisierung der Umwelterklärung erforderlich. Dies garantiert, dass auch tatsächlich eine kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes im Unternehmen erzielt wird.
Die Teilnahme am EMAS-System ist für jede Organisation möglich.
In Deutschland sind rund 1.100 Unternehmen und Institutionen nach EMAS registriert, davon über 300 in Baden-Württemberg. Die einzelnen Organisationen können im Internet über das EMAS-Register einfach aufgerufen werden. Die vom Umweltgutachterausschuss stetig aktualisierte EMAS-Statistik gibt einen detaillierten Überblick über Auswertungen nach Bundesländern, Zeitreihen, Beschäftigtenzahlen und Branchen.
Nicht nur die Umwelt profitiert von einer umweltorientierten Betriebsführung durch das Öko-Audit. Auch die teilnehmenden Unternehmen können für sich eine ganze Reihe von Vorteilen verbuchen:
- Als Ergebnis der Schwachstellenanalyse lassen sich Stoff- und Energieströme optimieren und auf den Betrieb abgestimmte Umweltschutzmaßnahmen besser umsetzen. Das spart im Ergebnis Kosten, z. B. beim Einkauf, in der Produktion, beim Energieeinsatz oder bei der Entsorgung.
- Ein funktionierendes Umweltmanagementsystem verringert die Gefahr von Betriebsstörungen und Unfällen und der damit verbundenen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.
- Durch die Werbung mit dem EMAS-Logo kann das Umweltimage verbessert werden.
- Ein auditiertes Unternehmen informiert die Öffentlichkeit in seiner Umwelterklärung umfassend über den betrieblichen Umweltschutz. Diese Transparenz steigert die Glaubwürdigkeit bei Bürgern und Kunden.
- Die Umweltorganisation wird durch die klare Verteilung von Zuständigkeiten und die verbesserte Informationsbeschaffung sowie einen schnelleren Zugriff auf organisationsinterne Umweltdaten gestrafft.
- Öko-auditierte Betriebe leisten freiwillig mehr für den Umweltschutz als das Ordnungsrecht von Ihnen verlangt und erhalten dadurch gezielte Erleichterungen bei staatlichen Überwachungspflichten und Kontrollen. Zudem besteht in Baden-Württemberg bei umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren die Möglichkeit einer Gebührenreduzierung um bis zu 30 Prozent. Das betrifft immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche, in bestimmten Fällen auch abfallrechtliche Verfahren.
- Die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann durch den von EMAS geforderten Einbezug der Beschäftigten sichtlich gesteigert werden.
- Durch den Nachweis der Gesetzeskonformität kann das Unternehmen ggf. zusätzliche Argumente bei der Vergabe von Aufträgen, beim Abschluss von Umwelthaftpflichtversicherungen oder bei der Beschaffung von Bankkrediten vorbringen.
Die Broschüre „7 gute Gründe für EMAS" liefert eine Übersicht über die praktischen Vorteile, die sich für EMAS-Teilnehmer ergeben.