Fragen und Antworten
Radon zu messen geht einfach und kostengünstig mit einem sogenannten Radon-Exposimeter. Zu Beginn der Messung wird das Gerät an einer ausgewählten Stelle im Raum platziert. Dort bleibt es mindestens zwei und bis zu zwölf Monate liegen und erfasst die durchschnittliche Radonmenge in der Luft. Nach Ende der Messung wertet ein Messlabor den Detektor des Geräts aus und teilt dem Kunden das Messergebnis mit.
Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste von anerkannten Anbietern der Messgeräte. Sie finden die Liste auf der Webseite des BfS.
Das Strahlenschutzgesetz legt einen Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Luft in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen fest. Wird dieser Wert überschritten, sollten Lösungen gesucht werden, um die Radonmenge langfristig zu verringern. Wenn es mit einfachen Mitteln möglich ist, sollte der Wert auch unterhalb des Referenzwerts weiter gesenkt werden.
Die Höhe der Radonmenge in Gebäuden unterscheidet sich je nach Region, Beschaffenheit der Bausubstanz und Gebäudenutzung. Im Jahresmittel beträgt der durchschnittliche Wert in Aufenthaltsräumen in Deutschland 50 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft. Schätzungen zufolge wird in bundesweit durchschnittlich drei von 100 Gebäuden der Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Raumluft überschritten.
Das radioaktive Gas Radon und seine Zerfallsprodukte gelangen beim Einatmen in die Lunge. Beim weiteren radioaktiven Zerfall entsteht energiereiche Strahlung, welche die gesunden Zellen des Lungengewebes schädigen kann. Dadurch kann Lungenkrebs entstehen.
Es gibt bisher keine eindeutigen Belege für einen Zusammenhang zwischen Radon und der Entstehung anderer Krankheiten als Lungenkrebs.
Studien zeigen: Radon erhöht das Risiko für Lungenkrebs, wenn es über lange Zeiträume von 20 bis 30 Jahren in erhöhten Mengen eingeatmet wurde. Lungenkrebs tritt meist erst in hohem Alter auf. Wie stark das Lungenkrebsrisiko durch Radon innerhalb kurzer Zeiträume (wenige Monate bis Jahre) und speziell bei Kindern erhöht wird, ist nicht ausreichend untersucht.
Nein. Radon und seine radioaktiven Zerfallsprodukte wirken nach dem Einatmen auf die Lunge der werdenden Mutter. Ihr Lungenkrebs-Risiko unterscheidet sich nicht von demjenigen anderer Menschen. Ein Teil der aufgenommenen radioaktiven Stoffe kann zwar in die Blutbahn und so zum ungeborenen Kind gelangen. Dosisbetrachtungen zeigen aber, dass die dadurch hervorgerufene Dosis des Ungeboren äußert niedrig ist und nach dem heutigen Wissensstand als unbedenklich gilt.
Nein. Radon und seine Zerfallsprodukte wirken sich nicht auf die im Keller oder in sonstigen Räumen gelagerten Lebensmittel aus. An Staubpartikel gebundene Radon-Zerfallsprodukte können sich in unbedenklichen Mengen auf den Lebensmitteln ablagern. Nicht verpackte Lebensmittel können nach einfachem Abwaschen ohne Bedenken verzehrt werden.
Ein Hinweis auf die Wahrscheinlichkeit für erhöhte Radonkonzentrationen in Gebäuden liefern Radonvorsorgegebiete. In Radonvorsorgegebieten wird in einer erhöhten Anzahl von Gebäuden eine Überschreitung des gesetzlich festgelegten Referenzwertes erwartet. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Radonvorsorgegebiete unter Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen. Mehr Informationen über die vorgeschlagenen Radonvorsorgegebiete finden Sie auf der Seite des Umweltministeriums.
Die Radonkonzentrationen in Innenräumen hängt neben der Radonmenge im Boden stark von der Beschaffenheit des jeweiligen Gebäudes ab. Klarheit schafft nur eine Radonmessung. Erhöhte Radonkonzentrationen in Gebäuden sind auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten möglich. Daher sind Radonmessungen auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten grundsätzlich zu empfehlen.
Mit Wirkung zum 15.06.2021 hat das Umweltministerium Baden-Württemberg 29 Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald als Radonvorsorgegebiete festgelegt. Die einzelnen Gemeinden und weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Radonvorsorgegebieten.
An einem Arbeitsplatz muss Radon gemessen werden, wenn sich der Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes befindet und das Gebäude in einem ausgewiesenen Radonvorsorgegebiet steht. Zudem gibt es eine Messpflicht für bestimmte Arbeitsplätze, an denen aufgrund der Arbeitsumgebung viel Radon in der Luft vorhanden sein kann. Solche Arbeitsplätze sind z.B. untertägige Bergwerke oder Wasserwerke. Eine vollständige Liste dieser Arbeitsplätze ist in der Anlage 8 des Strahlenschutzgesetzes enthalten.
Wird durch eine Messung festgestellt, dass der Referenzwert an einem Arbeitsplatz überschritten ist, müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, um die Radonkonzentration in der Luft an diesem Arbeitsplatz zu senken. Die ergriffenen Maßnahmen sollen nachhaltig sicherstellen, dass Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz keinen erhöhten Radonkonzentrationen mehr ausgesetzt sind. Sind die Maßnahmen nicht erfolgreich, greifen weitere Stufen eines gesetzlichen Regelungskonzepts, welches hier übersichtlich dargestellt ist.
Verantwortlich für den Schutz vor Radon am Arbeitsplatz ist der Inhaber der Betriebsstätte (Verantwortlicher). Der Verantwortliche muss den Schutz vor Radon grundsätzlich für alle Personen gewährleisten, die an seinen Arbeitsplätzen arbeiten. Er muss sich auch dann um den Schutz vor Radon an seinen Arbeitsplätzen kümmern, wenn er selbst nicht der Eigentümer der Räumlichkeiten ist.