Radonvorsorgegebiete
In Kürze:
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Was sind Radonvorsorgegebiete?
Radon ist im Untergrund nicht gleichmäßig verteilt. Es gibt Gebiete, in denen aufgrund von Geologie und Bodenbeschaffenheit mehr Radon entsteht, welches in Gebäude eindringen und sich darin ansammeln kann. Diese Gebiete sind laut Strahlenschutzgesetz als Radonvorsorgegebiete festzulegen. Danach sind die Länder verpflichtet, Gebiete zu ermitteln und festzulegen, in denen „in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden“ mit einer Überschreitung des gesetzlichen Referenzwertes für das radioaktive Gas Radon zu rechnen ist. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat 29 Gemeinden als Radonvorsorgegebiete festgelegt. In diesen Gebieten ist der Schutz vor Radon besonders wichtig. Aber auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten ist das Thema Radon relevant.
Wo sind Radonvorsorgegebiete?
Mit Wirkung zum 15.06.2021 hat das Umweltministerium Baden-Württemberg 29 Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald als Radonvorsorgegebiete ermittelt und festgelegt. In der nachfolgenden Aufklapp-Liste können Sie sich mit einer Tabelle der Gemeinden und Kartendarstellungen einen Überblick über alle Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg verschaffen.
Die hier gezeigte Karte soll einen Überblick über die Lage der Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg geben. Eine interaktive deutschlandweite Kartendarstellung von Radonvorsorgegebieten oder Radonwerten ist über das Geoportal des Bundesamts für Strahlenschutz zugänglich.
Landkreis | Gemeindekennziffer | Gemeinde |
---|---|---|
Breisgau-Hochschwarzwald | 8315014 | Bollschweil |
Breisgau-Hochschwarzwald | 8315056 | Horben |
Breisgau-Hochschwarzwald | 8315130 | Münstertal |
Breisgau-Hochschwarzwald | 8315084 | Oberried |
Breisgau-Hochschwarzwald | 8315102 | Schluchsee |
Lörrach | 8336004 | Aitern |
Lörrach | 8336010 | Böllen |
Lörrach | 8336025 | Fröhnd |
Lörrach | 8336106 | Häg-Ehrsberg |
Lörrach | 8336107 | Kleines Wiesental |
Lörrach | 8336079 | Schönau im Schwarzwald |
Lörrach | 8336080 | Schönenberg |
Lörrach | 8336087 | Todtnau |
Lörrach | 8336089 | Tunau |
Lörrach | 8336090 | Utzenfeld |
Lörrach | 8336094 | Wembach |
Lörrach | 8336096 | Wieden |
Lörrach | 8336103 | Zell im Wiesental |
Ortenau | 8317039 | Gutach (Schwarzwaldbahn) |
Rottweil | 8325036 | Lauterbach |
Rottweil | 8325051 | Schiltach |
Schwarzwald-Baar | 8326055 | Schonach |
Waldshut | 8337027 | Dachsberg |
Waldshut | 8337045 | Häusern |
Waldshut | 8337049 | Herrischried |
Waldshut | 8337059 | Ibach |
Waldshut | 8337090 | Rickenbach |
Waldshut | 8337097 | Sankt Blasien |
Waldshut | 8337108 | Todtmoos |
Welche Auswirkungen haben Radonvorsorgegebiete?
In Radonvorsorgegebieten wird besonderes Augenmerk auf den Schutz vor Radon gelegt. Bei neuen Gebäuden muss in diesen Gebieten von vornherein ein besserer Schutz eingeplant werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind in Radonvorsorgegebieten verpflichtet, an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss Radonmessungen durchzuführen. Falls erforderlich müssen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten durchgeführt werden.
Bei der Planung von Neubauten müssen Maßnahmen getroffen werden, die einen Zutritt von Radon aus dem Baugrund in das Gebäude von vornherein verhindern oder zumindest erheblich erschweren. Innerhalb von Radonvorsorgegebieten muss zudem mindestens eine zusätzliche Anforderung an den Radonschutz erfüllt werden. Genauere Informationen zu den Regelungen bei Neubauten finden Sie hier.
Nachfolgend ist eine Übersicht über die Pflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern (genauer: Verantwortliche für Arbeitsplätze) gezeigt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Infos für Arbeitgeber:innen".
Wie werden Radonvorsorgegebiete festgelegt?
Bei der Ermittlung der Radonvorsorgegebiete hat das Umweltministerium alle 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg berücksichtigt. Zum 15.06.2021 hat das Umweltministerium 29 Radonvorsorgegebiete auf der Ebene von Gemeinden per Allgemeinverfügung festgelegt. Diese Festlegung beruht auf einer Vorhersage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und einer zusätzlichen Betrachtung der geochemischen Karte für Uran in Gesteinen, aus denen das Radon stammt. Zudem wird die Größe der Gemeinden berücksichtigt. Die Festlegungen der Radonvorsorgegebiete werden überprüft und können sich mit der Zeit ändern. Weitere Details sind auf der Seite des Umweltministeriums beschrieben.
Grundlage für die Ausweisung der Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg ist eine Vorhersage des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) über die Verfügbarkeit von Radon im Boden. Die Vorhersage basiert unter anderem auf Messungen von Radon im Boden und in Gebäuden. Das Ergebnis ist eine Karte mit Vorhersagewerten der Radonverfügbarkeit (geogenes Radonpotential) für Flächen von 10 Kilometer mal 10 Kilometer.
Das Kriterium 1 gilt als erfüllt, wenn auf mindestens dreiviertel der Grundfläche einer Gemeinde in mindestens 10 Prozent der Gebäude erhöhte Radonwerte zu erwarten sind.
In Regionen, in denen keine oder nur wenige Messwerte vorliegen, kann es bundesweit zu deutlichen Unterschieden zwischen der Prognose und der wirklichen Situation kommen.
Die Karte zeigt die regional zu erwartende Situation in einem groben Raster. Aussagen zu einzelnen Gebäuden oder Grundstücken können daraus nicht abgeleitet werden, da die für die Prognose verwendeten Parameter lokal stark variieren können.
Für Baden-Württemberg wurde die Vorhersage des BfS mit der geochemischen Karte für die Verteilung von Uran im Boden als Quelle für Radon abgeglichen. Diese geochemische Karte für Uran liegt in einer besseren flächenmäßigen Auflösung als die Karte der Radonverfügbarkeit (aus Kriterium 1) vor. Dadurch wird eine Festlegung auf der Ebene von Gemeinden möglich.
Das Kriterium 2 gilt als erfüllt, wenn die Urankarte Baden-Württemberg für mindestens Dreiviertel der Grundfläche einer Gemeinde angibt, dass die Urangehalte im Untergrund der Gemeinde 10 Milligramm pro Kilogramm Gestein oder mehr betragen.
Eine Mindestgröße von 25 Quadratkilometern für auszuweisende Radonvorsorgegebiete beugt Fehleinschätzungen bei kleinen Gemeinden vor.
Das Kriterium 3 gilt als erfüllt, wenn eine einzelne Gemeinde oder mehrere zusammenhängende Gemeinden die Kriterien 1 und 2 erfüllen und eine Grundfläche von mehr als 25 Quadratkilometern umfassen.
Häufig gestellte Fragen
Ein Hinweis auf die Wahrscheinlichkeit für erhöhte Radonkonzentrationen in Gebäuden liefern Radonvorsorgegebiete. In Radonvorsorgegebieten wird in einer erhöhten Anzahl von Gebäuden eine Überschreitung des gesetzlich festgelegten Referenzwertes erwartet. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Radonvorsorgegebiete unter Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen. Mehr Informationen über die vorgeschlagenen Radonvorsorgegebiete finden Sie auf der Seite des Umweltministeriums.
Die Radonkonzentrationen in Innenräumen hängt neben der Radonmenge im Boden stark von der Beschaffenheit des jeweiligen Gebäudes ab. Klarheit schafft nur eine Radonmessung. Erhöhte Radonkonzentrationen in Gebäuden sind auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten möglich. Daher sind Radonmessungen auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten grundsätzlich zu empfehlen.
Das Ministerium für Umwelt weist Radonvorsorgegebiete unter Öffentlichkeitsbeteiligung auf Gemeindeebene aus. Weitere Informationen über die Radonvorsorgegebiete sowie die als Radonvorsorgegebiet vorgeschlagenen Gemeinden finden Sie auf der Seite des Umweltministeriums.