Arbeitsschritte

Die Lärmaktionsplanung ist ein mehrstufiger Planungsprozess. Für die Gemeinden ergeben sich folgende Arbeitsschritte und Verpflichtungen:

  • Vorprüfung
    Abschätzung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärm verschiedener Quellen im Gemeindegebiet oder in Teilen davon auf der Grundlage der Lärmkartierung. Ggf. ist die Lärmkartierung zu aktualisieren und zu ergänzen.
  • Lärmanalyse
    Ermittlung von lärmbelasteten Bereichen und Lärmschwerpunkten, für die die Lärmkartierung Belastungen ausweist und ein Vorgehen dagegen erforderlich ist
  • Lärmminderungsplanung
    Aufzeigen von Konfliktbereichen und Lärmminderungspotenzialen
  • Erarbeitung abgestimmter und integrativer Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung
    Auf Grundlage der vorherigen Schritte werden Vorschläge unter Berücksichtigung anderer Planungen (Flächennutzungs-, Verkehrsentwicklungs-, Stadtentwicklungs- und Sanierungs-pläne) erarbeitet. Die Vorschläge können baulicher, gestalterischer, straßenverkehrsrechtlicher oder organisatorischer Art sein. Die Planung erfolgt unter Mitwirkung der Öffentlichkeit.
  • Maßnahmenprogramm, Lärmaktionsplan
    Zusammenstellung der Analysen, Planungen und der zur Umsetzung vorgesehenen Lärmminderungsmaßnahmen zu einem Lärmaktionsplan entsprechend Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie. Unter anderem sind auch die zuständigen Stellen, die Zeithorizonte für die Umsetzung der Maßnahmen und die voraussichtlichen Kosten anzugeben.
  • Berichterstattung
    Zusammenstellung der erforderlichen Informationen für die Berichterstattung an die EU-Kommission mit Hilfe des Musterberichts des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Dieser erfüllt – vollständig ausgefüllt – die Mindestanforderungen für Aktionspläne in Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Übermittlung dieser Informationen an die LUBW. Die LUBW bündelt die baden-württembergischen Berichte und meldet diese über das Umweltbundesamt an die EU-Kommission.
  • Umsetzung
    Umsetzung der lärmmindernden Maßnahmen durch Integration in die Ausführungsplanung und Festlegung zuständiger Baulast- und Planungsträger.
  • Überprüfung
    Überprüfung und erforderlichenfalls Überarbeitung der Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre. U. a. löst die Veröffentlichung neuer Lärmkarten als bedeutsame aktualisierte Grundlageninformation zur Lärmsituation die Überprüfung bestehender Lärmaktionspläne aus. Die Überprüfung und die Überarbeitung eines Lärmaktionsplans erfolgt – wie schon dessen erstmalige Aufstellung – unter Mitwirkung der Öffentlichkeit. Die Überarbeitung kann ggfs. in Form einer Ergänzung zum vorhandenen Lärmaktionsplan erfolgen. Das Ergebnis der Überprüfung und der überarbeitete Lärmaktionsplan werden an die EU-Kommission berichtet (mittels Musterbericht, siehe 'Berichterstattung' weiter oben).