Entwicklung von Maßnahmen

Um eine deutliche Lärmreduzierung zu erreichen, sind meistens mehrere Maßnahmen erforderlich. Daher sind Konzepte erforderlich, die sich aus verschiedenen Maßnahmen zusammensetzen und verschiedene Potenziale nutzen. Möglich sind planerische, verkehrliche, technische, bauliche, gestalterische und organisatorische Maßnahmen.

Bei der Entwicklung sollten vorrangig Maßnahmen an den in der Lärmanalyse ermittelten Lärmschwerpunkten erfolgen, also dort, wo viele Menschen von starkem Lärm betroffen sind. Im Folgenden wird überwiegend auf Maßnahmen an Straßen eingegangen, da dort die höchsten Lärmbelastungen vorliegen, ein hohes Lärmminderungspotential vorhanden ist und hier am ehesten kommunale Handlungsmöglichkeiten bestehen.

An erster Stelle sollte versucht werden, die Entstehung von Lärm von vornherein zu vermeiden. Dies kann im Straßenverkehr durch Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Öffentlicher Personennahverkehr - ÖPNV, Rad, Fuß) erreicht werden. Dazu sind der ÖPNV zu fördern und ein attraktives Rad- und Fußwegenetz (Radfahrstreifen / Schutzstreifen, Fahrrad-Abstellanlagen, Bike + Ride, Wegweisung, Querungshilfen an Hauptstraßen) aufzubauen. Begleitend sollten günstige siedlungsstrukturelle Rahmenbedingungen umgesetzt werden, wie z. B. der Erhalt und die Schaffung einer hohen Nutzungsmischung und -dichte in der Stadt sowie dezentrale Einkaufsmöglichkeiten in Wohngebieten. Dies kann durch Restriktionen beim Straßenverkehr, wie z. B. durch Parkraumbewirtschaftung, unterstützt werden. Ein solcher Ansatz setzt eine integrierte Siedlungs- und Verkehrsplanung voraus, die über längere Zeit kontinuierlich betrieben und umgesetzt wird.

An zweiter Stelle steht die Verminderung von bestehenden Lärmemissionen. Hier bestehen Möglichkeiten durch z. B. die Sanierung von schadhaften Asphaltbelägen, den Einbau leiserer Fahrbahnbeläge, die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und die Verstetigung des Verkehrsflusses.

Eine weitere Möglichkeit der Lärmreduzierung für die betroffenen Anwohner besteht in der Verlagerung und Bündelung von Emissionen. Die Bündelung von Verkehren auf den Hauptachsen führt zu verkehrlichen Entlastungen im Nebennetz und somit zur dortigen Lärmreduzierung. Dies kann z. B. durch die Ausweisung verkehrsberuhigter Bereiche, Tempo-30-Zonen, temporäre Fahrverbote, Einbahnstraßen, Abbiegeverbote und bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung erreicht werden. Gesondert ist auch der Lkw-Verkehr zu betrachten und insbesondere nachts die Verlagerung in weniger sensible Bereiche zu fördern. Grundsätzlich ist jedoch immer zu überprüfen, welche Auswirkungen am übrigen Straßennetz entstehen, insbesondere an den höher belasteten Hauptstrecken.

Bieten die genannten Maßnahmen keine ausreichende Pegelminderung, so kommen weitere Möglichkeiten in Form von Schallabschirmungen auf dem Schallausbreitungswege in Frage. Hierzu zählen städtebauliche Maßnahmen wie z. B. die Schließung von Baulücken und die Schaffung von abschirmenden Gebäudestrukturen, aber auch der Bau von Schallschutzwänden, -wällen, Tunneln oder Trögen. Diese Maßnahmen werden im innerstädtischen Bereich oft durch den erforderlichen Platzbedarf (Wälle) oder die zahlreichen einmündenden Straßen und Ein- und Ausfahrten begrenzt. Darüber hinaus können städtebauliche Sichtachsen unterbrochen und das Stadtbild stark beeinträchtigt werden.

Durch den Einbau von Schallschutzfenstern kann in den betroffenen Räumen und Wohnungen eine erhebliche Reduzierung der Lärmbelastung erreicht werden. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Außenbereiche (Balkon, Terrasse, Garten) weiterhin verlärmt werden. Daher sollte der Einbau von Schallschutzfenstern nur als letzte Möglichkeit der Lärmminderung im Wohnbereich genutzt werden.

An dieser Stelle sei noch einmal auf die Bedeutung der Mitwirkung verwiesen. Die Bürgerinnen und Bürger können als betroffene Experten vor Ort wichtige Informationen für eine gute Lärmaktionsplanung liefern. Da sich einige Lärmquellen und auch die Wirkungen von bestimmten Maßnahmen mit der strategischen Lärmkartierung auf Grund ihrer Berechnungsvorgaben nicht abbilden lassen, sind Hinweise aus der Bevölkerung unabdingbar.