Lärmaktionspläne: Berichterstattung an die EU-Kommission

Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen und nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken sind zuständig für die Lärmaktionsplanung gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, beispielsweise der Veröffentlichung aktualisierter Lärmkarten, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Informationen zur Lärmaktionsplanung sind regelmäßig an das Umweltbundesamt zu melden. Dieses leitet die Meldungen der Bundesländer gebündelt an die EU-Kommission weiter. Die Zusammenfassungen der Lärmaktionspläne der letzten fünf Jahre (Stichtag 19.06.2023) sind im Cloud-Speicher des Landes einzusehen. Zur gezielten Suche nach einer Gemeinde nutzen Sie bitte die Suchfunktion ihres Browsers (Tastenkombination Strg + F; Umlaute als ae, ue etc. eingeben). Die Liste der aktuell vorliegenden Zusammenfassungen von Lärmaktionsplänen wird im halbjährlichen Rhythmus der Datenberichterstattung aktualisiert.