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Bewertungsverfahren und Maßnahmenbeispiele
Bewertungsverfahren
(Stand 2011, letzte Änderung September 2021)
Ökokonto-Maßnahmen müssen sich mindestens einem der Wirkungsbereiche nach § 2 Abs. 1 ÖKVO zuordnen lassen:
- Verbesserung der Biotopqualität
- Schaffung höherwertiger Biotoptypen
- Förderung spezifischer Arten
- Wiederherstellung natürlicher Retentionsflächen
- Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen
- Verbesserung der Grundwassergüte
Ökokontofähige Maßnahmenbereiche sind in Anlage 1 abschließend aufgeführt; diese umfassen in der Regel eine Vielzahl von möglichen Einzelmaßnahmen. Ökokonto-Maßnahmen sind entsprechend den landeseinheitlichen Bewertungsregeln in Anlage 2 zu bilanzieren und ihr Wert in Ökopunkten zu bestimmen. Nach § 3 Abs. 4 ÖKVO müssen Ökokonto-Maßnahmen mindestens 10.000 Ökopunkte erbringen und mindestens 2.000 Quadratmeter umfassen. Die Bagatellregelung Flächenmindestgröße gilt nicht bei Maßnahmen des Wirkungsbereichs ‚Förderung spezifischer Arten' und bei punktuellen Maßnahmen (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5).
Nach ÖKVO bewertet werden nur diejenigen Schutzgüter, für die standardisierte Bewertungsverfahren vorliegen. Entsprechend wurden die Schutzgüter Klima/Luft und Landschaftsbild/Erholung nicht in die Ökokonto-Verordnung aufgenommen.
Neben den Ökokonto-Maßnahmen werden ebenfalls die entsprechenden Schutzgüter bei Eingriffsvorhaben, denen Ökokonto-Maßnahmen als Kompensation zugeordnet werden sollen, nach den Regelungen in Anlage 2 bewertet. Betreffen Maßnahmen und Eingriffe mehrere Wirkungsbereiche, sind die Bewertungen jeweils zu addieren.
Besonderheiten der Bewertungsverfahren in den Wirkungsbereichen Verbesserung der Biotopqualität und Schaffung höherwertiger Biotoptypen finden Sie auf der Seite Bewertungsverfahren Wirkungsbereich Biotope und Biotoptypenbewertungen.
Maßnahmenbeispiel Ökokonto
Hier finden Sie Beispiele zur Bilanzierung nach Anlage 2 der Ökokonto-Verordnung.
(Stand 2011)
Ausgangssituation: Auf einem ehemaligen Militärgelände befindet sich ein 2.000 m² großer asphaltierter Parkplatz. Ziel ist die Entsiegelung der Fläche und die Entwicklung einer Magerwiese.
Maßnahme 1: Abtrag des Asphalts und Freilegung des gewachsenen Bodens
Durchführung: Vollständige Beseitigung des Asphalts unter Schonung des gewachsenen Bodens
Aufwertung: 16 Ökopunkte/m²
Begründung: Vollständige Entsiegelung einer völlig versiegelten Fläche
Maßnahme 2: Entwicklung einer Magerwiese
Durchführung: Nach der Entsiegelung fräsen des Bodens, Heumulchsaat mit autochthonem Material von einer nahe gelegenen Magerwiese, jährlich zweimalige Mahd, Abräumen des Mähguts, Verzicht auf Düngung
Biotopwert vor der Maßnahme: 1 Ökopunkt/m²
Begründung: Völlig versiegelter Platz (Biotoptyp 60.21), Normalwert des Feinmoduls
Biotopwert nach der Maßnahme: 21 Ökopunkte/m²
Begründung: Magerwiese mittlerer Standorte (Biotoptyp 33.43), Normalwert des Planungsmoduls
Die Voraussetzungen für eine normale Entwicklung sind gegeben, da im Zuge der Entsiegelung der ursprüngliche Boden wieder freigelegt wird. Dieser weist abgesehen von geringfügigen Störungen des Bodenprofils noch das natürliche Standortpotenzial (nährstoffarm, frisch bis mäßig trocken) auf, das demjenigen einer Salbei-Glatthafer-Wiese entspricht. Als Spenderfläche für die Heumulchsaat dient ein artenreicher Bestand dieses Wiesentyps einer nahe gelegenen Fläche. Es kommen hier zahlreicher typische Arten vor, zum Beispiel Wiesen-Salbei (Salvia pratensis), Zottiger Klappertopf (Rhinanthus alectorolophus), Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus), Echtes Labkraut (Galium verum), Arznei-Schlüsselblume (Primula veris), Wiesen-Margerite (Leucanthemum ircutianum) und Orientalischer Wiesenbocksbart (Tragopogon orientalis).
Maßnahmen-Nr. | Ökopunkte/m² | Fläche (m²) | Ökopunkte |
---|---|---|---|
Wirkungsbereich 'Wiederherstellung und Verbesserung von Bodenfunktionen' Maßnahme 1 | 16 | 2.000 | 32.000 |
Wirkungsbereich 'Schaffung höherwertiger Biotope' Maßnahme 2 | 20 | 2.000 | 40.000 |
Gesamtwert der Maßnahme | 72.000 |