Internetanwendung "Kompensationsverzeichnis & Ökokonto" Abteilung Ökokonto im Naturschutzrecht

(Stand Februar 2021)

 

Die untere Naturschutzbehörde führt für das Gebiet ihres Stadt- oder Landkreises das Kompensationsverzeichnis mit der Abteilung Ökokonto (Ökokonto-Verzeichnis). Dort werden vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Ökokonto-Maßnahmen) bis zum Zeitpunkt ihrer Zuordnung zu einem Eingriff bevorratet und veröffentlicht. Beabsichtigt ein Maßnahmenträger, eine Ökokonto-Maßnahme durchzuführen, stellt er nach eingehender Planung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) einen Antrag auf Aufnahme ins Kompensationsverzeichnis - Abteilung Ökokonto bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde. Das ist ausschließlich über die speziell dafür entwickelte Internetanwendung möglich.

Über folgenden Link gelangen Sie zu dem Anwenderzugang 'Maßnahmenträger':
Ökokonto-Maßnahmenantrag

Hinweis: Aufgrund von Wartungsarbeiten kann es jeden Freitag ab 12 Uhr zu Ausfällen der Anwendung kommen.

Umfangreiche Hilfestellungen zur Nutzung der Internetanwendung bietet ein Benutzer-Leitfaden, der über den Anwenderzugang Maßnahmenträger unter 'Materialien' zum Download bereitgestellt wird. In der Anwendung selbst leitet eine 'Aufgabenliste' den Nutzer Schritt für Schritt bis zur Antragstellung. Zudem liefern zahlreiche Hilfskommentare, die wahlweise ein- bzw. ausgeblendet werden können, weitere Tipps und Erläuterungen bei der Bearbeitung. Weitergehende Informationen finden Sie zudem im nachfolgenden Kapitel "Vorgehen für Maßnahmenträger" sowie auf den Unterseiten unter "Hinweise zum Ökokonto im Naturschutzrecht".

 

 

Vorgehen für Maßnahmenträger: Aufnahme einer Maßnahme in das Ökokonto-Verzeichnis beantragen

(Stand Mai 2021)

Für die Zustimmung zu einer naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahme ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Ein Ablaufschema der konkreten Schritte bei der Beantragung einer Ökokonto-Maßnahme und den entsprechenden Zuständigkeiten können Sie der nachfolgenden Abbildung aus dem Anhang des Benutzer-Leitfadens für Maßnahmenträger entnehmen, der über den Anwenderzugang Maßnahmenträger unter 'Materialien' zum Download bereitgestellt wird.

Ablaufschema Ökokontoverfahren aus dem Benutzer-Leitfaden für Maßnahmenträger

 

Antragstellung

Jeder Maßnahmenträger kann sich über den Zugang für Maßnahmenträger für die Internetanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“ Abteilung Ökokonto im Naturschutzrecht registrieren und erhält daraufhin einen persönlichen Zugang. In diesem haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Maßnahmendaten (Beschreibung, Lage, Bewertung) in die elektronischen Formulare einzutragen und zu speichern. Die in der Internetanwendung gespeicherten Maßnahmenkomplexe können anhand ihres aktuellen Status (z. B. neu angelegt, beantragt, genehmigt) problemlos geordnet und verwaltet werden.
Nachdem Sie alle Daten eingegeben haben und alle Punkte in der Aufgabenliste des Maßnahmenkomplexes abgearbeitet wurden, kann der Zustimmungsantrag zur Aufnahme der Maßnahmen in das Ökokonto-Verzeichnis gestellt werden.
In diesem Schritt wird über die Internetanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“ ein PDF-Dokument mit dem Antragsformular erstellt, welches Sie sich an Ihre E-Mail-Adresse senden lassen können. Diesen Antrag müssen Sie als Maßnahmenträger dann unterschrieben auf postalischem Weg mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen, wie z. B. dem Grundbuchauszug, der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde zusenden. Der Maßnahmenkomplex erhält durch das Erstellen des Zustimmungsantrags den Status "beantragt" und wird der Unteren Naturschutzbehörde zur Prüfung angezeigt. In diesem Status können die Daten nicht mehr verändert werden. Das genaue Vorgehen hierzu wird im Benutzer-Leitfaden für Maßnahmenträger in Kapitel 11 beschrieben.

Prüfung und Zustimmung

Auf die elektronische und postalische Einreichung der Antragsunterlagen folgt die Prüfung der Unteren Naturschutzbehörde. Sollte diese noch Rückfragen zur Maßnahme haben oder weitere Unterlagen benötigen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen und den Status der Maßnahme in der Internetanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“ gegebenenfalls auf „in Abstimmung“ zurücksetzen, so dass Sie die Maßnahme nochmals überarbeiten können. Sollte die Untere Naturschutzbehörde keine weitere Überarbeitung fordern wird der Maßnahme zugestimmt und Ihnen wird postalisch ein Zustimmungsbescheid zugehen. Die Maßnahme wird außerdem in der Internetanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“ mit dem Status „genehmigt“ versehen.
Sobald die Maßnahme genehmigt ist, wird sie in das Ökokonto-Verzeichnis aufgenommen und ist dort öffentlich einsehbar. Personenbezogene Daten werden nur auf Wunsch des Maßnahmenträgers veröffentlicht.
Für Fragen während des Vorgangs können Sie sich an die zuständige Untere Naturschutzbehörde wenden.

Maßnahmenumsetzung

Nach der Zustimmung zu der Maßnahme können Sie mit der Umsetzung beginnen. Der Beginn der Maßnahmenumsetzung muss innerhalb von 5 Jahren nach der Zustimmung vorgenommen werden, ansonsten erlischt die Zustimmung (§ 4 Absatz 2 Satz 2 ÖKVO). Sobald Sie mit der Umsetzung beginnen, müssen Sie dies der Unteren Naturschutzbehörde anzeigen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 ÖKVO), indem Sie die Maßnahme in der Internetanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“ auf den Status „in Umsetzung“ setzen. Das Vorgehen hierzu können Sie in Kapitel 12 des Benutzer-Leitfadens für Maßnahmenträger einsehen.
Für in Umsetzung befindliche Maßnahmen kann der Maßnahmenträger in der Internetanwendung „Kompensationsverzeichnis & Ökokonto“ eine Zwischenbewertung durchführen, das Entwicklungsziel ändern oder den Verkauf von Ökopunkten anzeigen.
Wie Sie im Falle eines Handels vorgehen, ist detailliert im Benutzer-Leitfaden für Maßnahmenträger beschrieben.

Sollten Sie bei der Planung, Durchführung, Unterhaltung sowie Veräußerung von Ökokonto-Maßnahmen Unterstützung benötigen, können Sie sich an die nach § 11 der ÖKVO anerkannten Stellen wenden.