Das EnBW-Förderprogramm "Impulse für die Vielfalt"
Amphibien und Reptilien
Gemeinsam mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG initiierte die LUBW 2011 das EnBW-Amphibienschutzprogramm „Impulse für die Vielfalt". Es ist bisher das erste landesweite Förderprogramm zum Amphibienschutz im Rahmen der Öffentlichkeitskampagne des Landes. 2016 wurde das Programm um die Förderung von Schutzmaßnahmen für Reptilien erweitert. In den vergangenen dreizehn Jahren konnten insgesamt 149 Maßnahmen in ganz Baden-Württemberg gefördert und umgesetzt werden - das bedeutet konkrete Hilfe für Amphibien und Reptilien vor Ort.
Eine Liste aller geförderten Projekte seit Beginn des Schutzprogramms finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Die EnBW unterstützt mit diesem Förderprogramm finanziell Projekte, die zum Schutz der Amphibien- und Reptilienarten Baden-Württembergs beitragen. Für diese Mittel können sich Interessierte hier bewerben. Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Lebensräume heimischer Amphibien und Reptilien landesweit verbessert werden und sich der Bestand mittel- bis langfristig wieder positiv entwickelt.
Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen für folgende Amphibien- und Reptilienarten führen:
Gelbbauchunke | Wechselkröte | Moorfrosch |
Laubfrosch | Springfrosch | Geburtshelferkröte |
Knoblauchkröte | Kreuzkröte | Kammmolch |
Zauneindechse | Westliche Smaragdeidechse | Mauereidechse |
Ringelnatter | Schlingnatter | Kreuzotter |
Europäische Sumpfschildkröte |
Aber auch herausragende Projekte, die anderen oder mehreren Amphibien- oder Reptilienarten zu Gute kommen, sind förderfähig.
Maßnahmenvorschläge für die einzelnen oben genannten Amphibienarten finden Sie im Bereich Infomaterial auf der rechten Seite!
Förderfähig sind Projekte mit folgenden Schwerpunkten:
- Anlage von Amphibienlaichgewässern
- z. B. Klein- und Kleinstgewässer für Gelbbauchunke, Wechsel- und Kreuzkröte oder
- sonnenexponierte Stillgewässer mit Flachwasserbereichen für Moorfrosch, Knoblauchkröte und Kammmolch
- Aufwertung von Landlebensräumen im Umfeld von Laichgewässern
- z. B. Neuanlage oder Pflege von Hecken und Röhrichten für den Laubfrosch Rohböden für Kreuz- und Wechselkröte
- Schaffung von Eiablageplätzen
- z. B. Sandlinsen für Eidechsen
- Anlage von Sommerhabitaten
- z. B. Totholz, Steinriegel, Trockenmauern
- Anlage von Winterquartieren
- z. B. steinige Hohlraumsysteme
- Biotopgestaltung oder -pflegemaßnahmen
- Schaffung von Trittsteinhabitaten zur Vernetzung einzelner Populationen
- Sicherung von Lebensräumen durch Grunderwerb
- Kommunikation über im Rahmen des Programms durchgeführte Maßnahmen und Präsentation von Ergebnissen, um die Menschen für die biologische Vielfalt und das Amphibienschutzprogramm zu sensibilisieren
- Folgeprojekte, die bereits im Rahmen des EnBW-Amphibienschutzprogramms in den vergangenen Förderjahren unterstützt wurden.
Projekte zur Anlage von mobilen oder stationären Leiteinrichtungen sowie Wiederansiedlungsprojekte und die Anlage von Gabionen sind NICHT förderfähig.
Bewerben können sich natürliche und juristische Personen, z. B. Verbände, Stiftungen, gemeinnützige Vereine und Organisationen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Unternehmen und Privatpersonen.
Nicht bewerben können sich die der Fachaufsicht des Landes Baden-Württemberg unterstehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EnBW.
Ein Fachgremium aus Vertretern der EnBW, der LUBW, des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der Regierungspräsidien sowie Amphibienexperten entscheiden, welche Projektanträge und Bewerbungen aus fachlicher Sicht sinnvoll und erfolgversprechend durchführbar sind.
Die Bewilligung der beantragten Projektfördermittel erfolgt durch die EnBW.
- Die Projekte werden in Baden-Württemberg realisiert.
- Die geplanten Maßnahmen werden im Zeitraum vom 1.Oktober 2024 bis 31. Dezember 2024 durchgeführt. In Rücksprache mit der LUBW können bestimmte Maßnahmen auch früher umgesetzt werden.
- Innerhalb von 24 Monaten nach Umsetzung der Maßnahmen erhält die LUBW vom Projektträger jährlich eine Darstellung des Projekts in Schrift und Bild, die zeigt, dass die angestrebten Ziele erreicht wurden.
- Alle erforderlichen Genehmigungen - also vor allem die, die das Naturschutzrecht, das Wasserrecht und das Baurecht betreffen - liegen vor. Fragen zu Notwendigkeit, Art und Umfang von Genehmigungen beantworten die Unteren Naturschutzbehörden.
- Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich dazu dienen, gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtungen des Antragstellers zur Beschränkung von Umwelt- und Naturbelastungen zu erfüllen - es sei denn, das gewählte Verfahren führt gegenüber dem herkömmlichen Verfahren zu einem verbesserten Schutz der biologischen Vielfalt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nicht finanziert. Auch die Förderung von mobilen oder stationären Leiteinrichtungen ist nicht förderfähig.
- Die Aufstellung der Projektkosten ist Voraussetzungen für eine Projektförderung. Dies kann z.B. durch eine nachvollziehbare Aufstellung der Kosten oder durch ein Angebot erfolgen. Die Kostenaufstellung ist dem Förderantrag als Anlage beizufügen.
Die Verantwortlichkeit des Verursachers für Umweltschäden wird durch die Förderung nicht aufgehoben.
Übernommen werden Sachkosten sowie eventuelle Aufwendungen für den Grunderwerb von Flächen, auf denen Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Die förderfähigen Kosten eines beantragten Projektes werden zu max. 90 % der Gesamtsumme des Projektes gefördert, sollen aber eine Summe von 7.000 € nicht überschreiten.
Förderungsfähig sind Ausgaben für:
- Gegenstände und Investitionen
- Ausgleichszahlungen und Entschädigungen
- Aufträge an Dritte (Planungsleistungen, Gerätebedienung, ...)
- Kommunikation (Informationen, Präsentationen) bezüglich der im Rahmen des Programms durchgeführten Maßnahmen, die dazu beitragen, das Bewusstsein in der Bevölkerung für den Amphibien- und Reptilienschutz und die biologische Vielfalt zu stärken
- Darstellung der Ergebnisse in den beiden Folgejahren nach Umsetzung der Maßnahmen
Projekte zur Anlage von mobilen oder stationären Leiteinrichtungen sowie Wiederansiedlungsprojekte und die Anlage von Gabionen sind nicht förderfähig. Pflegemaßnahmen von bereits geförderten Projekten sowie die Anschaffung von Geräten oder Maschinen werden ebenfalls nicht gefördert.
Personalkosten des Antragstellers, sowie Fahrzeug- und Gerätekosten, die aus eigenem Bestand
genutzt werden, sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Die Vergabe von Projektfördermitteln der EnBW an einen Projektträger setzt voraus, dass der Projektträger einen Selbstanteil von mind. 10 % an den Gesamtprojektkosten wie weiter oben beschrieben trägt.
Nicht übernommen werden Kosten, die dem Projekt nicht unmittelbar zuzurechnen sind, sowie Folgekosten, die durch das Vorhaben entstehen.
Kosten, die in Zusammenhang mit der Erstellung des Antrags entstehen, sind ebenfalls nicht förderfähig.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Leistungen Dritter werden bei der Bemessung der Höhe der Förderung berücksichtigt und müssen daher im Projektantrag aufgeführt werden.
- Beim Erwerb von Grundstücken und ähnlichen Rechten ist dinglich zu sichern, dass die jeweilige Verwendung einzig dem Zweck der Maßnahmenumsetzung dient.
- Innerhalb von 24 Monaten nach Umsetzung der Maßnahmen berichtet der Projektträger über Projektinhalte und -ergebnisse in Form bebilderter Kurzberichte.
- Das Projekt wird auf der Website "Aktiv für die Biologische Vielfalt" veröffentlicht. Hierfür erstellt der Projektträger einen entsprechenden Online-Projektbericht.
- LUBW und EnBW sind berechtigt, über die Projekte zu berichten und sie samt Bildmaterial vorzustellen.
Anträge auf eine Projektmittelförderung sind bei der LUBW einzureichen:
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Referat 25
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
Biologische-Vielfalt@lubw.bwl.de
Das Antragsformular 2024 ist unter "Weitere Informationen" zu finden und muss Folgendes enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers sowie einen Ansprechpartner
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Kalkulation der Kosten
- Vorlage der erforderlichen Genehmigungen
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Förderung, für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie für eine unter Umständen erforderliche Aufhebung der Förderung und die Rückforderung der Projektfördermittel ist die EnBW zuständig.
Den Beauftragten der EnBW ist auf Verlangen projektbezogen Auskunft zu erteilen und Einsicht in Bücher und Unterlagen zu gestatten.
- Die Projektanträge müssen der LUBW spätestens am 15. Mai 2024 vorliegen.
- Es ist vorgesehen, die Benachrichtigung der Antragssteller bis Ende Juli 2024 zu verschicken.
- Die Durchführung praktischer Maßnahmen beschränkt sich auf den Zeitraum 1. Oktober 2024 - 31. Dezember 2024. Die Ergebnisse/ Erfolge müssen der LUBW innerhalb von 24 Monaten danach präsentiert werden.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit wenden an:
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Griesbachstr. 1
76185 Karlsruhe
Biologische-Vielfalt@lubw.bwl.de
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Biologische-Vielfalt@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege
Karl-Friedrich-Straße 17
76133 Karlsruhe
Biologische-Vielfalt@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege
Bissierstraße 7
79114 Freiburg
Biologische-Vielfalt@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 Naturschutz und Landschaftspflege
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Biologische-Vielfalt@rpt.bwl.de
Liste aller Projekte seit 2011
Wenn sie sich darüber informieren möchten, welche Projekte in den vergangenen Jahren im Rahmen des Projekts "Impulse für die Vielfalt" gefördert wurden, nutzen Sie die unten stehende Übersicht! Die Maßnahmen umfassen z.B. die Neuanlage von Amphiebienteichen, die Renaturierung von Kleingewässern, die Aufwertung von Landlebensräumen oder die reptilienfreundlichen Sanierung von Sandsteinmauern.
Im dreizehnten Förderjahr 2023 konnten 9 Maßnahmen unterstützt und somit umgesetzt werden.
- Sanierung eines bestehenden Gewässers und Vergrößerung eines Steinriegels in Bad Ditzenbach für die Ringelnatter
- Anlage von kleinen Laichtümpeln entlang von Waldwegen und Rückegassen für die Gelbbauchunke im Stadtwald von Grötzingen
- Freistellen eines Laichgewässers im Gemeindewald Ravenstein für den Kammmolch
- Wiederherstellung eins natürlichen Gewässerabschnittes für Amphibien und Reptilien in der Gemeinde Obersulm
- Anlage eines Gewässers für den Kammmolch bei Gamshurst
- Anlage von vier unterschiedlichen großen Gewässern und Renaturierung bestehender Wassergräben für Grasfrosch und Erdkröte bei Dunnigen
- Ausbaggern von zwei Waldweihern für Springfrosch und Kammmolch bei Neckargerach
- Forführung von Amphibienschutzmaßnahmen im Sandtorfer Bruch
- Sanierung von sechs Kleingewässern im Stadtwald von Rottenburg für Gelbbauchunke, Kammmolch, Ringelnatter
2022 konnten 9 Projektemaßnahmen unterstützt werden.
- Ertüchtigung zweier Kleingewässer in der Gemeinde Rosenberg für den Kammmolch
- Ertüchtigung und Verbesserung von drei Kleingewässern im Gemeindewald
Billigheim für Gelbbauchunken - ein neues Stillgewässer in der Gemeinde Umkirch für den Laubfrosch
- Instandsetzung von Tümpeln für die Gelbbauchunke im Stadtwald Gaggenau
- Entschlammen und Entfernen von Fischbesatz in einem Laichgewässer für Springfrosch und Kammmolch in der Gemeinde Großrinderfeld-Gerchsheim
- Sanierung eines Laubfroschgewässers der Stadt Sindelfingen
- weitere Neuanlagen und Sanierungen von Gewässern im Stadtwald von Herrenberg
- Anlage von Trittsteinbiotopen im Sandtorfer Bruch
- Reaktivierung eines Amphibienbiotops im Stadtwald Laubheim
2021 konnten 6 Projekte gefördert werden.
- Einbringen kleiner Fertigbeton-Becken für Gelbbauchunken im Wald westlich von Musberg
- Neuanlage von Amphibienlaichgewässern im NSG "Sandgrube am Grafenhain" bei Mauer
- Anlage von Trittsteinbiotopen für Amphibien zur Biotopvernetzung im Sandtorfer Bruch
- Neuanlage und Sanierungen von Gewässern im Stadtwald Herrenberg
- Reaktivierung von Laichgewässern bei Aulendorf
- Trockenmauerprojekt für Schlingnatter und Zauneidechsen bei Donzdorf
Im 10. Projektjahr 2020 wurde das Jubiläum mit einem Sonderprojekt gewürdigt. Außerhalb der Förderrunde erhielt der NABU Dreisamtal Unterstützung bei der Anlage eines Lebensraumes für die Geburtshelferkröte. Trotz der Einschränkungen und Auflagen, die in dem Jahr durch die Corona-Pandemie notwendig waren, konnten 7 Projekte eine Förderung erhalten und durchgeführt werden.
- Wiederherstellung eines Kleingewässers für den Kammmolch im Hergenstadter Wald
- Anlage von Gelbbauchunken-Tümpeln im Gewann "Galgenrain"
- Unterstützung von Biotoppflege für den Lebensraum von Zauneidechsen und anderen Reptilien und Amphibien in Rauenberg
- Aufwertung von Kleingewässern im Biotopverbund Westlicher Hegau für den Springfrosch
- Förderung der Habitatqualität von Mauereidechse, Ringelnatter & Co beim Naturdenkmal "Linsenbachquelle"
- Wiederherstellung einer Trockenmauer - "Eine Heimat für die Schlingnatter"
- Wiederherrstellung und Erweiterung eines Kleingewässers für Gelbbauchunke und Springfrosch in der Gemeinde Billigheim
2019 konnten 9 Projekte gefördert werden.
- Anlegen einer Biotopfläche für Gelbbauchunke und Kreuzkröte in Biberach
- Ausbau eines Feuchtbiotops in Teningen
- Maßnahmen zur Förderung und Stabilisierung der Geburtshelferkrötenpopulation im Breich Binzen und Fischingen
- Laichgewässer für die Wechselkröte bei Dossenheim
- Wiederherstellung eines Kleingewässers im Hergenstadter Wald
- Fortführung der Neuanlagen und Sanierungen von Gewässern im Stadtwald Herrenberg
- Förderung Lebensraum Gelbbauchunke, Vernetzung im Raum Abtsgmünd
- Biotopaufwertung Tüllinger West
- Anlage von Flachwassertümpeln für die Gelbbauchunkeim bei Wiesenbach
2018 konnten 9 Projekte gefördert werden.
- Schutzgebiet Humbrühl, neue Kleingewässer Zuckermatten
- Wechselkröten- und Zauneidechsenhabitate im NABU-Schutzgebiet "Rote Erde" Seckach-Großeicholzheim
- Amphibienlaichgewässer im Stadtkreis Baden-Baden
- Erweiterung Feuchtbiotop Neusass
- Sanierung und Neuanlage von Kleingewässern im Stadtwald Herrenberg zur Förderung insbesondere von Laubfrosch, Kammmolch, Gelbbauchunke, Wechselkröte und anderen Amphibien- und Reptilienarten
- Ausbaggerung Gewässerkomplex Klosterwald/Rechberg
- Reptilienfreundliche Renovierung von Sandsteinmäuerchen um die Hochbeete im Bammentaler Duft- und Heilkräutergarten
- Alte Sandgrube Madachhof, Revitalisierung von Gewässern
- Kammmolchtümpel Höhefeld
2017 konnten 9 Projekte durch das Förderprogramm umgesetzt werden. Um diesen Erfolg zu würdigen, fand zur 100.Projektförderung eine Presseveranstaltung im Stadtwald von Herrenberg statt. Die Pressemittelung zu dieser Veranstaltung finden Sie hier.
- Amphibienmaßnahme in Schefflenz
- Schutzgebietsaufwertungvon Feuchtwiesen im NSG Brünneleswiesen
- Renaturierung des Feuchtbiotops "Quellteich Vogelsang"
- Renaturierung "Hoher See Korb" und des Biotops "Hergstbach"
- Verbesserung und Vernetzung von Lebensräumen für Kammmolch und andere Amphibien- und Reptilienarten
- Aufwertung des Landlebensraumes und Instandsetzung eines Laichgewässers der Geburtshelferkröte in Schönau i. Schwarzwald
- Pflege der Tümpel in der Kirchau
- Gelbbauchunke in der Not - wir schaffen für sie ein Biotop
- Förderung von Laubfrosch, Kammmolch, Wechselkröte und vielen andern Amphibienarten im Stadtwald Herrenberg und Sanierung und Neuanlage geeigneter Gewässer
Nach fünf Jahren Projektförderung stand 2016 das Förderprogramm auf dem Prüfstein. Der Erfolg der vergangenen Förderjahre motivierte die EnBW gemeinsam mit der LUBW, das Förderprogramm fortzuführen und außerdem um den Bereich Reptilienschutz zu erweitern. 2016 wurden somit 17 Projekte gefördert, darunter erstmals 4 Projekte für den Reptilienschutz.
- Amphibienschutzmaßnahme in Unterschefflenz
- Trockensteinmauer für die Zauneidechse bei Lichtenstein
- Laichtümpel für die Gelbbauchunke in Karlsruhe-Grünwettersbach
- Ausbaggerung des Saatschulweihers "Seele" in der Gemeinde Rosenberg
- Anlage eines 111-Arten-Biotops in der Gemeinde Aspach
- Sicherung von Lebensraum für Kammmolch, Springfrosch und Co. in Ettlingen
- Pflege und Entwicklung des Feuchtgebiets Daimlerplatz/Forstamt Stuttgart
- Anlage eines Eiablageplatzes für Ringelnattern in Fronbrunnen
- Sanierung eines Tümpels für Wechselkröten in Maulbronn
- Artenschutzmaßnahme "Laubfrosch" im NSG Linsenbergweiher
- Geburtshelferkrötenschutz auf dem Hotzenwald
- Hochspannungs-Leitungstrasse als Biotopvernetzung Rheintal-Kraichgau in Heidelberg-Rohrbach
- Gaggenauer Gelbbauchunken - Forführung des Projektes von 2013
- Ausbaggerunq des Weihers im Oberen Erfatal
- Gewässerneuanlage zur Förderung von Kammmolch und Laubfrosch in Waldenbruch/Steinbronn
- Anlage und Wiederherstellung von Trockenmauern in ehemaligen Rebhang/Erlenbach-Binswangen
- Anlage einer Trockensteinmauer und Steinriegels für Ringelnattern in Dittigheim
Im Förderjahr 2015 konnten 16 Projekte gefördert werden:
- Anlage und Freistellung von Kleingewässern für Gelbbauchunken in der Vorbergzone bei Sasbach
- Abenteuer Gelbbauchunke - Schaffung von Laichgewässern und Landlebensräumen auf dem Kinderabenteuerhof in Freiburg
- Anlage kleiner Rohbodengewässer am Erlenbach der Gemeinde Erlenbach
- Neuanlage von Amphibiengewässern am Merkur - im Stadtwald Baden-Baden
- Anlage eines Laubfroschbiotops bei Rheinhausen
- Gelbbauchunken-Förderprojekt Nackermühle Lottstetten des Regionalen Naturparks Schaffhausen
- Anlage und Pflege von Amphibientümpeln im Wald der Gemeinde Ballrechten-Dottingen
- Schaffung eines Lebensraumes für Kammmolche - Stadt Tuttlingen
- Auflichtung, Entschlammung und Profilierung eines Waldgewässers in Mittelschefflenz
- Neue Tümpel für die Lettenseen - Stadt Kirchheim unter Teck
- Entschlammung von Uferbereichen zweier Seen bei Schrozberg
- Entwicklung von Lebensräumen für Kammmolch und Co. - Stadt Ettlingen
- Erhalt eines Lebensraums für Kammmolche im Naturdenkmal Seehauweiher - Stadt Freiburg
- Instandsetzung eines Folienteiches für Springfrösche der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg
- Anlage von Kleinstgewässern und einer Trockensteinmauer in Laufenburg-Luttingen
- Gestaltung von Kleingewässern für den Laubfrosch in der Gemeinde Markdorf
2014 erhielten weitere 18 Projektanträge einen Förderzuschlag:
- Anlage von sieben Folienteichen als Ablaichgewässer im Stadtkreis Mannheim
- Anlage von Unkentümpeln und einer Trockensteinmauer
- Anlage von Kleingewässern und Versteckmöglichkeiten für die Gelbbauchunke
- Anlage eines Schulbiotops des Technischen Gymnasiums der HSS Wiesloch
- Neue Kleingewässer für Gelbbauchunken in Sielmanns Biotopverbund Bodensee
- Artenschutzmaßnahmen für Gelbbauchunke, Kreuzkröte und Kammmolch in aufgelassener Kiesgrube bei Mietingen-Baltringen
- Anlage eines Laichgewässers für den Laubfrosch in einem Waldstück bei Reutlingen
- Neuanlage und Erweiterung von kleingewässer im Gemeindewald Billigheim
- Anlage zweier größerer, flacher Laichgewässer für Wechselkröte sowie mehrerer kleine für die Gelbbauchunke
- Wiederherstellung des Amphibienlaichgewässers im Naturschutzgebiet "Scharlenabachtal-Hofwald"
- Aufwertung von Bohnerzgruben für Gelbbauchunke und Geburtshelferkröte im Regionalen Naturpark Schaffhausen
- Amphibienschutzprogramm Esslingen - Fortführung der Hilfsmaßnahmen für die stark gefährdete Gelbbauchunke
- Einrichtung eines Amphibienschaugartens im Umweltbildungszentrum Listhof bei Reutlingen
- Anlage von Amphibienlaichgewässer im Biotopverbund Grünes Band Wahlwies
- Anlage von Amphibienlaichgewässer in der Kiesgrube Ebenweiler
- Erhaltung der Amphibienpopulation durch Pflegemaßnahmen in der Kiesgrube Möllenbronn
- Renaturierung, Sanierung und Erweiterung des Naturdenkmals "Linsenbergquelle" bei Schorndorf
- Neuanlage amphibiengerechter Teiche und Pflege der Restfläche durch Beweidung in einer Talaue bei Tauberbischofsheim
2013 erhielten weitere 12 Projektanträge einen Förderzuschlag und konnten so zum landesweiten Amphibienschutz beitragen:
- Kleingewässer für die Gelbbauchunke im Waldgebiet bei Gaggenau
- Maßnahmen zur Stabilisierung der Kreuzkrötenbestände in der Oberrheinebene zwischen Weil am Rhein und Efringen-Kirchen
- Amphibienschutzprogramm Esslingen - Fortführung der Hilfsmaßnahmen für die stark gefährdete Gelbbauchunke
- Aufwertung und Neuanlage von Amphibiengewässern im Gewann "Schweigrother Matten" in Baden-Baden
- Hilfsmaßnahme für die Gelbbauchunke im Naturschutzgebiet bzw. FFH-Gebiet - Markgröningen
- Habitatsicherung für die Gelbbauchunke im Rammersweirer Wald bei Offenburg-Bohlsbach
- Schutzmaßnahmen für den Laubfrosch - Umweltbildungszentrum Listhof
- Optimierung der Landlebensräume für die Geburtshelferkröte in Freiamt
- Maßnahmen zur Förderung und Stabilisierung der Geburtshelferkröte im Bereich Binzen und Fischingen
- Sicherung und Optimierung des Kammmolchlebensraumes im Gewann Türlesbrunnen - Ammerbuch - Poltringen
- Biotopsanierung für den Laubfrosch bei Rottenburg am Neckar
- Optimierung eines Wechselkröten-Laichgewässers bei Rottenburg am Neckar
Im Jahr 2012 konnten 12 Projektanträge gefördert und damit an den Erfolg des ersten Förderjahres angeschlossen werden:
- Anlage von Klein- und Kleinstgewässern für die Gelbbauchunke im Waldgebiet von Stöckig
- Revitalisierung von Kleingewässern für die Gelbbauchunke im Auewald Wyhl
- Verbesserung und Neuanlage von Feuchtbiotopen für den Laubfrosch im Gemeindewald Seckach
- Anlage eines temporären Gewässers mit Steinriegel für Kreuzkröten in der "Zwirngrube" Eppelheim
- Anlage eines Amphibiengewässers für Springfrösche in der Gemeinde Weingarten
- Sanierung des Tümpels im Naturschutzgebiet "Schopflocher Moor"
- Verbesserung des Lebensraums für das Glockenfröschli (Geburtshelferkröte) in Südbaden
- Reaktivierung eines Amphibiengewässers in Karlsruhe
- Fortführung der Hilfsmaßnahmen für die stark gefährdete Gelbbauchunke in Esslingen
- Schutzmaßnahmen für die Gelbbauchunke im Steinbruch "Mühlberg"
- Anlage von Amphibienlaichgewässern bei Ensingen
Im Jahr 2011 ist das EnBW-Amphibienschutzprogramm sehr erfolgreich gestartet. 16 Maßnahmen konnten im ersten Förderjahr umgesetzt werden:
- Schulkinder graben hunderte Tümpel für die Gelbbauchunke im Naturschutzgebiet Listhof
- Erweiterung eines Gelbbauchunkenbiotops in der Stadt Freiburg
- Anlage von Kleingewässern in der Neckaraue für Kreuzkröte und Gelbbauchunke
- Neue Laichgewässer auf Hangrutschfläche für Gelbbauchunken in Eschenbach
- 33 neue Tümpel für die Gelbbauchunke an 11 Standorten in Esslingen
- Kleingewässer für Gelbbauchunke und Springfrosch im Gemeindewald Billigheim
- Neues Gewässer für die Wechselkröte im Steinbruch Leferenz in Dossenheim
- Neuer Lebensraum für die Wechselkröte im Karlsruher Stadtgebiet
- Eine Solarpumpe und ein neuer Laichgewässer-Komplex für Laubfrosch und Gelbbauchunke in Rheinhausen
- Anlage eines Himmelsaugenweihers für den Laubfrosch in Markdorf
- Unterstützung des natürlichen Einwanderns des Laubfroschs in Ahorn, Main-Tauber-Kreis
- Dauerhafte sichere Laichmöglichkeit für den Laubfrosch in Lorch-Waldhausen
- Amphibien-Netz im südwestlichen Hegau: mehrere Maßnahmen für Laubfrosch, Springfrosch, Kreuzkröte, Kammmolch und Gelbbauchunke
- Schaffung von Klein- und Kleinstgewässern im FFH-Gebiet bei Oberkirch
- Reaktivierung der Population der Kreuzkröte an Land und im Wasser im Naturschutzgebiet Benziger Berg in Freudenstadt
- Sicherung des Lebensraumes für den Kammmolch in Tübingen